# DGfE-Vorstand antwortet erstmals auf Reaktionen auf den Beschluss, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen

„Auf die Entscheidung, Hartmut von Hentig aufgrund seines Umgangs mit den Opfern sexueller Gewalt an der Odenwaldschule den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen, hat der Vorstand der DGfE zahlreiche Rückmeldungen bekommen. Neben zustimmenden Reaktionen, die den Aberkennungsbeschluss als ‚mutig‘, ‚konsequent‘, ‚richtig‘ oder ‚unvermeidbar‘ bezeichnen, gingen beim Vorstand auch kritische Stellungnahmen ein, die den Beschluss in Frage stellen und dessen Revision fordern. Ohne auf alle Kommentare im Einzelnen eingehen zu können“, schreibt der Vorstand der DGfE zu den Reaktionen und bezieht wie folgt Stellung:

1.
Das grundsätzliche Anliegen des Vorstands besteht darin, der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Forschung zu sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten einen hohen Stellenwert zu geben. Deshalb bittet der Vorstand darum, diese Debatte nicht auf die beanstandeten Äußerungen Hartmut von Hentigs im dritten Band seiner Autobiographie zu beschränken, sondern in den größeren Zusammenhang der Frage zu stellen, welche Rolle die Erziehungswissenschaft als Disziplin und die DGfE als wissenschaftliche Fachgesellschaft in Bezug auf sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten gespielt hat und spielt.

2.
Ein Vorwurf an die Adresse des Vorstands bezog sich auf das Prozedere der Preisaberkennung, die ohne rechtliche Absicherung und zu wenig transparent erfolgt sei. Dazu ist festzuhalten, dass in der Satzung der DGfE weder die Vergabe noch eine etwaige Aberkennung von Preisen geregelt ist. Als der Antrag auf Aberkennung des Preises eingegangen war, hat der Vorstand, da es sich um eine Angelegenheit ethischer Bedeutung handelt, zunächst den Ethikrat mit der Sache befasst. Nachdem der Ethikrat gegen eine Aberkennung des Preises votiert hatte, hat der Vorstand die Angelegenheit ausführlich beraten, sah sich aber nicht in der Lage, diesem Votum ohne weiteres zu folgen. Nach weiterer Prüfung der Angelegenheit und einer Anhörung zusätzlicher Expert*innen erfolgte eine erneute Beratung und schließlich die Beschlussfassung. Dabei bestand Konsens darüber, die Mehrheitsentscheidung, wie auch immer sie ausfallen würde, mitzutragen, was als Indiz dafür anzusehen ist, dass die Entscheidung zwar umstritten war, die Vorstandsmitglieder aber anerkannten, dass auch die jeweils andere Position gute Gründe geltend machen kann.

3.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich darauf, dass die Aberkennung des Preises ohne Anhörung von Hentigs erfolgt ist und somit das Prinzip audiatur et altera pars verletzt wurde. Allerdings hatte von Hentig sich in einem Blog des wamiki-Verlags bereits ausführlich mit der Kritik am dritten Band seiner Autobiographie auseinandergesetzt (vgl. http://noch-immer-mein-leben.de/antworten/), ohne dass dadurch die Bedenken des Vorstands ausgeräumt wurden. Der Vorstand war deshalb mehrheitlich der Auffassung, dass nicht damit zu rechnen sei, dass eine Anhörung von Hentigs neue Gesichtspunkte erbringen würde.

4.
Der Vorstand hat in seiner Stellungnahme betont, dass er sich bei der Entscheidung in einer dilemmatischen Situation befand. Da die kritischen Stellungnahmen darauf nicht eingegangen sind, sollen die Dilemmata, vor die sich der Vorstand gestellt sah, hier noch einmal hervorgehoben werden.
Ein erstes Dilemma besteht darin, dass der Preis seinerzeit für die wissenschaftlichen Leistungen von Hentigs vergeben wurde, während die Forderung nach Aberkennung des Preises mit persönlichen Äußerungen von Hentigs im dritten Band seiner Autobiographie begründet wurde. Einige Kritiker haben betont, dass die wissenschaftlichen Leistungen und das persönliche Verhalten nichts miteinander zu tun hätten. Auch im Vorstand gab es die Position, man könne (und solle) kritisch zu den Äußerungen von Hentigs Stellung beziehen, aber von einer Aberkennung des Preises Abstand nehmen. Mehrheitlich war der Vorstand aber der Auffassung, dass in diesem Falle wissenschaftliche und ethisch moralische Fragen nicht strikt voneinander getrennt werden können und dass an den Träger eines Wissenschaftspreises auch Erwartungen hinsichtlich des persönlichen Verhaltens gestellt werden dürfen, wenn durch das persönliche Verhalten Belange der Menschen im Gegenstandsbereich der Disziplin berührt werden.

5.
Ein weiteres Dilemma bestand darin, dass sich in der Angelegenheit zwei berechtigte Ansprüche gegenüberstehen, nämlich auf der einen Seite der Anspruch der von sexueller Gewalt an der Odenwaldschule Betroffenen auf Anerkennung des ihnen angetanen und lange Zeit nicht wahrgenommenen Unrechts, auf der anderen Seite der Anspruch von Hentigs auf Würdigung seiner wissenschaftlichen Leistungen. Hier hatte der Vorstand eine Abwägung zu treffen, welche Entscheidung vor dem Hintergrund des bislang Geschehenen mehr vorhersehbares Leid bei den unterschiedlichen Beteiligten verursachen würde. Es war dem Vorstand bewusst, dass es keine Entscheidung geben konnte, die nicht entweder von von Hentig oder von den Opfern Gerold Beckers als Unrecht empfunden worden wäre.

6.
Verschärft wurden diese Dilemmata noch dadurch, dass damit zu rechnen war, dass jede Entscheidung inner- und außerhalb der DGfE Unterstützung finden würden. Der in einer der kritischen Stellungnahmen geäußerten Besorgnis, die Preisaberkennung könne dem Ansehen des Preises und der DGfE schaden, ist deshalb mit demselben Recht die Sorge gegenüber zu stellen, dass auch die Entscheidung, den Preis nicht abzuerkennen, dem Ansehen des Preises und der DGfE hätte Schaden zufügen können. Auch hier musste der Vorstand eine Abwägung vor dem Hintergrund der verschiedenen Beteiligten leisten.

7.
Ein in den kritischen Reaktionen mehrfach vorgebrachter Vorwurf besagt, der Stellungnahme des Vorstands zur Preisaberkennung fehle es an Wissenschaftlichkeit, d.h. an Belegen sowie an „Genauigkeit, Begründung und Nachvollziehbarkeit der Aussagen“. Es würden keine konkreten Textpassagen benannt, die den Vorwurf rechtfertigen würden, von Hentig weise den Opfern eine Mitverantwortung an den Taten zu bzw. werde den berechtigten Anliegen der Opfer in keiner Weise gerecht. Die Forderung nach Belegen und detaillierterer Begründung ist grundsätzlich nachvollziehbar; andererseits räumt auch die von vielen Unterzeichnern unterstützte und in der „Erziehungswissenschaft“ veröffentlichte „Stellungnahme zur Stellungnahme“ ein, dass sich auf den knapp 1400 Seiten des Bandes neben Aussagen, die den Autor von den oben genannten Vorwürfen entlasten, auch Passagen finden, die das Buch als „in mancher Hinsicht kritikwürdig“ und „verwirrend“ erscheinen lassen. Zu den kritikwürdigen Passagen muss etwa der Vorwurf von Hentigs an die Adresse der ehemaligen Schüler*innen der Odenwaldschule gerechnet werden, diese hätten zu den sexuellen Gewalttaten damals geschwiegen und damit ihre Mitschüler*innen nicht vor den Übergriffen Gerold Beckers geschützt (S. 597-600) – ein Vorwurf, der explizit den Opfern eine Mitverantwortung an den Taten zuschreibt.

In der „Stellungnahme zur Stellungnahme“ heißt es, in von Hentigs Buch dürfte „kein Satz (…) zu finden sein, der, in seinem Zusammenhang gelesen und in die Gesamtaussage des Bandes eingeordnet, die Behauptung des Vorstandes rechtfertigen würde, von Hentig werde den berechtigten Anliegen der Opfer in keiner Weise gerecht“. Entgegen dieser These bleibt es eine Frage der Interpretation, in welchem „Zusammenhang“ eine einzelne Aussage zu lesen ist und worin die „Gesamtaussage“ des Bandes besteht. Zu einer anderen Einschätzung der Gesamtaussage des Bandes als die Autor*innen der „Stellungnahme zur Stellungnahme“ kann man jedenfalls gelangen, wenn man bedenkt, dass von Hentig sich entschieden hat, auf den 1400 Seiten des Buches der Verteidigung seiner selbst und z.T. auch Gerold Beckers gegen seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Vorwürfe sehr viel mehr Platz einzuräumen als dem Leid der Opfer. So nimmt – um nur ein Beispiel anzuführen – in dem 40 Seiten langen Abschnitt, der sich mit Christian Füllers Buch „Sündenfall“ auseinandersetzt (S. 765-805), die Würdigung der dort wiedergegebenen Berichte von Opfern sexueller Gewalt lediglich eineinhalb Seiten ein (S. 771 f.), während die restlichen 38 Seiten einer minutiösen Kritik der Gerold Becker und von Hentig selbst betreffenden Passagen gewidmet ist. Einer Privatperson mag man eine solche Gewichtung zugestehen; als problematisch erscheint jedoch, wenn diese von einem Träger eines erziehungswissenschaftlich bedeutsamen Preises vorgenommen wird.

 

1Kommentar

  1. Uli Michael

    Spricht hier der Geist pädagogischer Wissenschaft?
    Sehr geehrte Damen und Herren, was verstehen Sie unter Aufklärung?
    Und was unter selbstkritischer transparenter Aufarbeitung?
    Ich danke einem „Nichtwissenschaftler“ Alfons Kleine Möllhoff (Blogeintrag vom 23.6.) für seine klaren Worte und Fragen an Sie und uns alle!

    Antworten

3 Trackbacks

  1. Trackback:# Dem Vorstand der DGfE sei gedankt - Noch immer Mein Leben

  2. Trackback:# Welchem Menschenbild, gesellschaftlichen Klima und Erziehungsziel dienen Sie? - Noch immer Mein Leben

  3. Trackback:Homepage

Möchten Sie einen Kommentar schreiben?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*