„… durch PROF.DR. DAMIAN MILLER (im vorangegangenen Beitrag. Die Red.) verdeckt Verantwortlichkeiten, verschiebt diese in einen für ihn bequemen Argumentationsmodus“, entgegnet ALFONS KLEINE MÖLLHOFF. Warum hilft dieser „Argumentationsmodus“ weder gegenwärtigen noch zukünftigen Opfern von sexueller Gewalt? Was ist stattdessen sorgfältig aufzuklären?
A) Damian Miller stellt mit seinem Text in der „Frankfurter Rundschau“ vom 6.12.2016 eine öffentliche Strafanzeige. „Es geht um die konsequente Fortführung des Missbrauchs.“ Ist so der Tatvorwurf klar formuliert, so fehlt es doch an einer halbwegs präzisen Benennung des oder der Täter. Aber Miller schreibt ja seine Anklage als Erziehungswissenschaftler und nicht als Jurist.
Miller gibt durchaus Hinweise in seinem Text: Er differenziert zwischen Machtmissbrauch erster und zweiter Ordnung. Zur ersten Ordnung gehören „Gewalt, Nötigung und Demütigung zu eigenen Zwecken“. Unter diese erste Ordnung subsumiert Miller die Webseite: noch-immer-mein-leben.de, „die die Demütigung von Beckers Opfern weiter triebe“.
Hartmut von Hentig wird ‚lediglich‘ des Misssbrauchs zweiter Ordnung bezichtigt unter Hinweis auf den „Dreisatz der Pädophilie“ in seiner Biographie. Da aber von Hentig auf dem Blog schreibt, wird er auch automatisch zum Täter erster Ordnung.
Damian Miller hat in der „Frankfurter Rundschau“ mit wissenschaftlicher Logik enttarnt, dass es den Schreibern auf der Webseite eben nicht um einen „wissenschaftlichen“ Diskurs geht, sondern um „die konsequente Fortführung des Missbrauchs“. Wer also jetzt noch hier schreibt, ist „vertätert“, und mit Tätern führt man keinen Diskurs! Und wer dies nach Millers Warnruf dennoch macht, überschreitet einen juristischen, mindestens aber wissenschaftlich-moralischen Rubikon in das Archipel der Pädophilie.
B) Millers Text verführt dazu, sich mit Passagen zu beschäftigen, die nur schwachen Sinn entfalten. Als ein Beispiel benenne ich den „Dreisatz der Pädophilie“, bei welchem er eine Sexualorientierung als implizite Straftäterschaft behandelt. Ob er so Menschen mit pädophiler Sexualorientierung, die sich nicht übergriffig verhalten, darin bestärkt, indem er sie vertätert, bleibt sein Geheimnis.
Eine Argumentation auf der von Miller angebotenen Ebene des schwachen Sinns dürfte höchstens zu einem affektiven Ping-Pong-Spiel führen. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass das argumentative Spiel ausbleibt und eher einem orwellschen Leitsatz gefolgt wird: Ignoranz ist Stärke!
Schauen wir uns stattdessen einmal an, wie der vom systemischen Denken so überzeugte Erziehungswissenschaftler Damian Miller an seiner Wirkungsstätte, der Pädagogischen Hochschule Thurgau, den Kinderschutz in pädagogischen Einrichtungen fördert.
Die PH Thurgau hat ca. 600 Studierende, 130 Lehrende und erreicht jährlich über Weiterbildung ca. 4500 Menschen in Schulen und Schulbehörden. Sie verfügt damit über eine Schlüsselstellung im pädagogischen Sektor mit exzellenter Reichweite. Wenn die PH Thurgau diese Schlüsselstellung für Problemstellungen des Kinderschutzes in pädagogischen Einrichtungen nutzen will, kann sie dies wirkungsvoll tun.
Legt man allein die jährlichen Zahlen von Mitarbeitern, Studierenden und Teilnehmern der Weiterbildung zugrunde, kommt man auf ca. 5.200 Menschen. Unterstellt, dass hiervon 40 Prozent männlichen Geschlechts sind, also 2080 Männer. Allgemein wird angenommen, dass etwa ein Prozent der männlichen Bevölkerung im sexuell aktiven Alter eine pädophile Sexualorientierung haben. Damit haben vermutlich ca. 20 Personen im Kontext der PH Thurgau eine pädophile Sexualorientierung.
Hat sich nun die PH Thurgau und der an ihr tätige Erziehungswissenschaftler Damian Miller mit dieser Problemstellung auseinandergesetzt? Auf den Internetseiten der PH Thurgau findet sich nichts, ich bin jedenfalls nicht fündig geworden (und würde mich über jede Gegenvorstellung freuen).
Insbesondere im Weiterbildungsbereich wäre es doch angebracht, die Frage von Pädophilie, von Pädosexualität im pädogogischen Kontext zu thematisieren (gleiches gilt natürlich auch für den heterosexuellen Missbrauch!). Das im Internet dargestellte Weiterbildungsangebot enthält nichts dazu. Nun ist Damian Miller nicht für den Bereich Weiterbildung zuständig. Aber er ist im eigenen Verständnis Experte zu Fragen des sexuellen Missbrauchs in Institutionen und in diesem Sinne „Mitwisser“ in seiner Institution und deren Fähigkeit, die Problemstellung zu bearbeiten oder zu ignorieren.
Derzeit ist es so, dass weder in der Schweiz, dem Standort der PH Thurgau, noch in Deutschland das Problem von pädophilen Studierenden und Lehrern thematisiert wird. Für Deutschland habe ich ausgerechnet, dass es ca. 2000 Lehrer mit pädophiler Sexualorientierung gibt. Eine Diskussion darüber gibt es nicht. Nicht, dass ich jeden pädophilen Lehrer für übergriffig erkläre, aber die Wahrscheinlichkeit, dass einige Gerold Beckers in anderen Versionen an anderen Orten aktiv sind, erscheint mir gegeben.
Damian Miller – und er ist nicht der einzige Erziehungswissenschaftler – verdrängt mit dem eher affektgesteuerten Angriff auf Hartmut von Hentig und die Diskutanten des Blogs, dass er selber für seinen eigenen Verantwortungsbereich keine hinreichende Antwort und Strategie hat. An einigen Beispielen will ich skizzieren, in welche Richtung die Suche gehen könnte:
– Wir sollten Exit-Strategien für Pädagogen entwickeln, die mit der Nähe zu Kindern und Jugendlichen Probleme haben.
– Wir sollten das Beschwerdemanagement in allen pädagogischen Einrichtungen verbindlich regeln. Ich rate mal zu einem Blick in die Wehrbeschwerdeordnung der Bundeswehr. Jeder erwachsene Soldat hat wirksamere Rechte als Kinder und Jugendliche.
– Zu Fragen der Fehlerkultur in pädagogischen Einrichtungen finde ich in der Literatur so gut wie nichts. Die Berufsgruppe der Pädagogen, zu deren Kernkompetenz die Fehlerkorrektur der Educanden zählt, setzt sich mit Fragen der eigenen Fehlerhaftigkeit nicht auseinander. (Die Ökonomisierung der Pädagogik, die damit einhergehende Konkurrenzsituation pädagogischer Einrichtungen verhindert tendenziell die Entwicklung einer fehlerfreundlichen Organisationskultur. Die damit einhergehende notwendige Vertuschung skandalöser Verhältnisse ist systembedingtes Risiko einer marktwirtschaftlichen Steuerung pädagogischer Institutionen.)
Zu all dem finde ich bei Damian Miller und auch der PH Thurgau erst mal nichts. In seinem FR-Artikel weist er seine auf dem Blog schreibende Zunftkollegen an, was diese „sorgfältig zu klären“ haben. Statt andere darauf hinzuweisen, wie sie zu tanzen haben, könnte er ja auch selber zeigen, dass er an seinem Heimatort zu tanzen versteht.
Mir deucht die ganze Gerold Becker Dämonisierung als Spiegelbild unserer Unfähigkeit, einen ernsthaften, wahrhaftigen und fehlertoleranten Diskurs über sexuellen Missbrauch in pädagogischen Kontexten zu führen. Stattdessen benutzen wir unsere Kinder als Lackmustest für sexuell übergriffige Pädagogen. Denn der von Pädagogen vorzulegende Strafregisterauszug und das in der Schweiz nach der Pädophilenintiative demnächst lebenslang geltende Tätigkeitsverbot für pädosexuelle Straftäter greift doch erst, nachdem es die Straftat, den sexuellen Übergriff, gegeben hat. Wir brauchen also erst das kindliche Opfer, um dann aktiv zu werden. Auch das ist Vertäterung, die den betroffenen Kindern nicht hilft, uns aber moralisch auf der richtigen Seite wähnt.
C) Ganz zu Anfang habe ich darauf hingewiesen, dass Miller Verantwortlichkeiten verdeckt. Miller spricht in diesem Zusammenhang von den Systembedingungen, welche Hartmut von Hentig und besonders die Diskutanten des Blogs ausblenden.
Die Personalisierung auf Gerold Becker, und mangels Erreichbarkeit nun auf Hartmut von Hentig, macht es allen Beteiligten einfach, gerade auch denen auf der Seite der Betroffenen, die systemischen Bedingungen auszublenden. Damian Miller und alle professionellen Aufarbeiter sprechen von Täternetzwerken und halten dies für systemisches Denken. Selbst konzediert, es gäbe diese Täternetzwerke im von den Aufarbeitern (etwa J. Brachmann in seiner Studie zu den Landeserziehungsheimen) dargestellten Umfang, bleibt die Sichtweise in der Vertäterung stecken.
Behauptet wird, es gäbe oder gab so etwas wie eine organisierte pädosexuelle Kriminalität und systemische Bedingungen in den Organisationen, welche Täter begünstigte oder schützte. Gesellschaftlich und damit systemisch spannend wäre es doch dann zu fragen, ob auch eine organisierte Gegenwehr der Gesellschaft gegen diese Form der organisierten Kriminalität existiert. Nun wissen wir nicht zuletzt aus der Filmserie „Tatort“, dass es im Bereich der Polizei und der Justiz Spezialisten für organisierte Kriminalität gibt. Greifen diese auch in den pädagogischen Sektor hinein?
Da Damian Miller sich exemplarisch auf die Odenwaldschule bezieht und die Problemstellung an Internaten und in Heimen anders ist, als an Tagesschulen, beziehe ich mich folgend auch auf diesen Bereich:
Unsere (deutsche) Gesellschaft hat schon vor über 50 Jahren eine Art Eingreifstruppe gegen (sexuelle) Gewalt in Einrichtungen wie Internaten und Heimen eingerichtet: die Heimaufsicht. Anlass war, dass ein Erzieher (Herbert Porazinski) ein Kind mit seinen gewalttätigen Erziehungsmethoden zu Tode prügelte. In der Jugendhilfe ist völlig unbestritten, dass Heime und Internate Orte sind, in denen besondere Risiken für das Wohl der Kinder bestehen. Weil Angehörige, also Eltern, keinen ausreichenden Einblick in die konkrete Situation vor Ort haben, gibt dies dem Staat nicht nur die verfassungsrechtliche Legitimation, sondern auch die Pflicht, diese Orte zu beaufsichtigen und das Kindeswohl jederzeit sicherzustellen.
Als Gesellschaft haben wir also antizipiert, dass es Gerold Beckers in ihren diversen Varianten nicht nur geben kann, sondern auch künftig geben wird. Bei der Debatte um die gesetzliche Fundierung einer Heimaufsicht ist die Frage, ob nicht die Träger von Einrichtungen, ihre Vorstände und ihre internen Schutzmechanismen ausreichen, mit einem klaren Nein beantwortet worden. Es gibt damit eine gesetzlich normierte staatliche Garantstellung, die auch dann wirkt, wenn vorgelagerte Organe von Einrichtungen versagen. Man könnte aus den vorhandenen Rechtsnormen und der Institution der Heimaufsicht schließen, dass wir als Gesellschaft auf Gerold Becker bestens vorbereitet sind, sein Auftreten potentiell erwarten und unverzüglich reagieren, sobald erste Fehlleistungen erkennbar sind. Das System des Kinderschutzes sieht also vor, dass es Gefährdungen von einzelnen Personen wie Gerold Becker gibt, kann deren schädlichen Wirkungen wenn nicht ausschließen, so doch wirksam begrenzen.
Die Realität ist eine buchstäbliche Perversion: Nicht die Heimaufsicht wird öffentlich untersucht und bei Versagen angegriffen, sondern Angehörige von Tätern und Opfern. Diese wäre hier differenziert nach sozialem Verhältnis von Angehörigen, Arbeitskollegen usw. in Bezug auf Täter wie Opfer darzustellen. Das würde hier zu weit führen. Aber: Der Gesetzgeber hat eindeutig entschieden, dass die Verantwortung bei einer übergeordneten Stelle liegen muss, die nicht in das Geschehen vor Ort involviert ist, der Heimaufsicht.
Damian Miller, aber auch alle anderen wissenschafllichen Aufarbeiter, haben sich bisher mit der Rolle der Heimaufsicht nicht beschäftigt. Das wichtigste systemische, strukturelle Element des Kinderschutzes in Institutionen, die Heimaufsicht, blendet er aus. Wenn man wie der Betroffenenrat von einer Verblendung von Hartmut von Hentig spricht, unterliegt man selbst der Verblendung: Es ist derzeit doch die Aufarbeitungscommunity, die mit Blick auf die Täter verblendet ist, die systemischen Strukturen erkennen zu können. Damian Miller ist Teil dieser Verblendung: Er hat im Affekt und damit wissenschaftlich blind geschrieben.
D) Zum Schluss 1 : Der Stil meiner Äußerungen zu Damian Miller ist von einer gewissen Genervtheit gegenüber der moralischen Arroganz und Überlegenheit der Aufarbeitungscommunity geprägt. Die Sache bringt es nicht weiter. Ein Diskurs ist davon geprägt, dass jeder seinen Kurs, also seine Sicht der Dinge benennt, in Erwartung des Widerspruchs und der damit verbundenen Interessenlage, den eigenen Standpunkt zu klären, zu ändern. Ohne einen solchen Diskurs bleiben wir als Gesellschaft blind gegenüber der Anforderung, Kinder und Jugendliche gegen jede Art von Gewalt wirksam zu schützen.
Zum Schluss 2 : Dass Damian Miller die Äußerungen von Hartmut von Hentig zu Andreas Huckele problematisch findet, kann ich nachvollziehen. Seine Begründung finde ich allerdings falsch.
Die Erfahrungsebenen eines von sexueller Gewalt Betroffenen sind mir heilig, oder anders formuliert unangreifbar. Allerdings, wenn ich diese Erfahrung in die Öffentlichkeit trage, riskiere ich als Betroffener, dass die eigene Wahrheit in Frage gestellt wird. Deshalb ist Hartmut von Hentigs Darstellung zu Andreas Huckele legitim, aber nicht von Sinn erfüllt.
All dies lässt sich nicht öffentlich diskutieren. Denn Hartmut von Hentig ist Angehöriger eines Täters (der die Gelegenheit zur Klärung der Vorwürfe seit 1997 bis zu seinem Tode nicht genutzt hat) – Andreas Huckele ist Opfer. In dieser Konstellation hat es weltweit bisher noch keine gelungene Kommunikation gegeben, sofern diese öffentlich über Bücher und andere Veröffentlichungen erfolgte. Für die Äußerungen von Huckele – alias Jürgen Dehmers – in seinem Buch „Wie laut soll ich denn noch schreien“ zu Hartmut von Hentig habe ich Verständnis. Etwas weniger Verständnis habe ich für von Hentig, aber er greift es gleichfalls als Betroffener auf – wenn auch auf Seiten des Täters.
Übrigens: Andreas Huckele hat sich öffentlich sehr differenziert zum Themenkomplex geäußert. Zu Recht wurde daher auf diesen Seiten am 21.11.2016 sein Gespräch mit Carolyn Ehmcke eingestellt: „Macht, Sexualität und Gewalt“. Anders als Damian Miller geht Huckele tatsächlich auf strukturelle Bedingungen ein. So weist er auf den Aktionsplan der Landesregierung Hessen hin, der viele Worte enthält, dem aber keine Aktionen gefolgt sind – etwa ab Minute 45. Miller verdeckt diese strukturelle Verantwortlichkeit, in dem er andere der Fortsetzung des Missbrauchs beschuldigt. Das mag seinen wissenschaftlichen Ruhm mehren, den gegenwärtigen und künftigen Opfern hilft die Vertäterung nicht.
Alfons Kleine Möllhoff
Kinderrechte und Kindeswohl gewährleisten – übersehene Desiderate?
Alfons Kleine Möllhoff kommt in seinem Kommentar „Die Vertäterung des Diskurses“ zu Damian Millers Text in der „Frankfurter Rundschau“ vom 06.12.2016 (endlich) auf ein Problem zu sprechen, das im Kontext von „Missbrauch“ in Schulen bisher weitgehend unterbeleuchtet bleibt, genauer: belassen wird im Schatten des Ausschnitts von Missbrauch, den das große Thema „Sexueller Missbrauch“ wirft.
Kleine Möllhoff ist zuzustimmen, wenn er mit Hinweis auf die Wehrbeschwerdeordnung der Bundeswehr moniert, dass Millionen von Kindern und Jugendlichen in Schulen – in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wie in privat-rechtlicher – kein funktionierendes „Beschwerde-Management“ zur Verfügung steht und sie damit schlechter gestellt sind als erwachsene Angehörige einer Institution, für die Befehl und Gehorsam konstitutiv sind.
Wir haben doch eine „Schulaufsicht“, die sogar vom Grundgesetz vorgezeichnet ist: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (Siehe Artikel 7 Abs. 1). So werden kritische Leser/innen entgegnen. Also wird doch die staatliche Schulaufsicht für die Gewährleistung sowohl der Grundrechte der Schüler/innen wie auch ihrer Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (CRC) sorgen. Richtig, das sagt uns das Grundgesetz, aber der zitierte Verfassungsartikel erfuhr und erfährt noch immer eine Auslegung, die eine Doppelrolle des Staates gestattet: Die Schulen stehen nicht nur unter der Aufsicht durch den Staat. Dieser veranstaltet sie auch, und aufgrund der in den Landesverfassungen verankerten Schulpflicht und des Schulzwangs ist hierzulande der Schulbesuch unausweichlich.
Was kann von einer Aufsicht erwartet werden, die der Veranstalter des zu Beaufsichtigenden über sich selbst führt?
Dazu ein Beispiel aus einer Zeit zwischen Gerold Beckers Abschied von der Odenwaldschule und der Aufdeckung des OSO-Skandals: Eine Achtklässlerin bittet ihren Vater, er möge sich bei der Schulleitung für ihre Versetzung in eine Parallelklasse einsetzen, weil einer der unterrichtenden Fachlehrer sich „übergriffig“ verhalte. Der „Fall“ dieses Oberstudienrates ist stadtbekannt, dennoch spielt die vom Vater angesprochene Schulleitung alles herunter; der Kollege sei altbewährt und hoch verdient und die Tochter wohl pubertär-überempfindlich. Und auf die Ankündigung des Vaters, dass er sich dann wohl an die Schulaufsicht wenden müsse, entgegnet der Schulleiter, das hätten schon andere vergeblich versucht. Dennoch ruft der Vater bei der Schulaufsichtsbehörde an und wird in ähnlicher Weise abgewimmelt. Daraufhin rate ich ihm, eine Rechtsanwältin zu beauftragen, die mit einem anwaltlichen Schreiben die Versetzung seiner Tochter in die Parallelklasse erreicht; am Schuljahresende wird der Lehrer aus gesundheitlichen Gründen im Alter von 58 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt (damals ohne Versorgungsabschlag).
Die aufsichtführende Behörde ist zugleich die vorgesetzte Dienstbehörde des Lehrers, sie hat ihn eingestellt, zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und zum Oberstudienrat befördert. Sie kann kein Interesse daran haben, einräumen zu müssen, dass dieser Lehrer fortwährend Selbstbestimmungsrechte seiner Schülerinnen missachtet. Sie ist also befangen und müsste den „Fall“ eigentlich abgeben. Aber an wen? Das tut sie nicht und sorgt stattdessen dafür, dass „nichts aus dem Ruder läuft“, notfalls auch mittels Einschüchterung Betroffener. Da es sich hier um den Fall eines Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung von Schülerinnen handelt, würde sich der geschilderte Fall vermutlich heute nicht mehr so abspielen können, weil diesbezüglich inzwischen eine erheblich größere öffentliche Aufmerksamkeit herrscht.
Aber wie sieht Missbrauch auf anderen Ebenen von „Übergriffen“ auf Kinder und Jugendliche in Schulen aus?
Wie können sich Schüler/innen und Eltern gegen Lehrer/innen wehren, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, zum Beispiel verbindliche Vorgaben nicht einhalten? Oder die durch ihren Unterricht bei Kindern negative (Auto-)Suggestionen über ihre eigene Lernfähigkeit oder gar „erlernte Hilflosigkeit“ bis hin zu reaktiven Depressionen bewirken? Ich kenne nicht wenige erwachsene intelligente Mitmenschen, die sich sofort als hilflos „outen“, sobald mathematische Kompetenzen gefragt sind, denn sie seien „mathematisch unbegabt“. Tatsächlich ist ihnen das in ihrem Mathematikunterricht von unfähigen und/oder unwilligen Lehrer/inne/n suggeriert worden – ein vermeidbarer „Schaden fürs ganze Leben“.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die CRC mitgezeichnet und macht seit Jahren keine Anstalten, ihre Bestimmungen im gesellschaftlichen Leben zur Entfaltung zu bringen. Nach der CRC müssten neutrale und mit Verschwiegenheitsgarantie ausgestattete Instanzen geschaffen werden, an die sich Kinder und Jugendliche in allen Notlagen wenden können. Diese gibt es an unseren Schulen für Millionen Schüler/innen bis heute nicht, und noch immer sind keinerlei politische Aktivitäten erkennbar, sie zu schaffen.
Was tut not?
M.E. ist das ein Skandal, den Alfons Kleine Möllhoff dankenswerterweise angedeutet hat. Von Juristen habe ich mir sagen lassen, dass die in der CRC enthaltenen Normen für die Bundesrepublik Deutschland seit der Ratifizierung der CRC rechtlich bindend sind, ihre Missachtung ist somit ein Fall für die Staatsanwaltschaften (nicht anders als die permanente Überschreitung der Höchstwerte für die Feinstaubbelastung der Luft in Ballungsräumen). Wenn Alfons Kleine Möllhoff darauf hinweist, dass der Hessische Aktionsplan nur Worte enthält, ihm aber Taten noch längst nicht folgen, so steht’s um die Auswirkungen der CRC-Ratifizierung noch schlechter: Hier gibt’s noch nicht einmal einen Plan, also:
Das gegenseitige Traktieren mit Vorwürfen einstellen, Ärmel hochkrempeln und Tatkraft zeigen beim Eintreten für längst verbriefte Rechte der Kinder und Jugendliche im dargelegten Sinne. Und erfreulich und hilfreich wäre es auch, wenn endlich (mehr) Erziehungswissenschaftler/innen und Schulpädagog/inn/en die dargelegte gesellschaftliche Wirklichkeit wahrzunehmen und zu erforschen bereit wären.
Bernd Sensenschmidt