# Fragen (nicht nur) an den Vorstand der DGFE

„Dass die Stimmen der Opfer ihr eigenes Recht auf Gehör und Gewichtung behalten, bleibt eben dadurch (gemeint: das Erscheinen des Hentig-Buches) unbestritten. Aber darf ihren Berichten und Erfahrungen keine andere, ergänzende, möglicherweise korrigierende Darstellung mehr öffentlich gegenübergestellt werden? Sind wir an einem Punkt angekommen, an dem derjenige, der aus der Perspektive des Angeklagten Wichtiges und Notwendiges zu sagen versucht, verstummen muss? Begeht heutzutage jemand einen Tabubruch, der etwas darlegt, das geeignet sein könnte, eine differenziertere Sicht auf Taten und Täter bei Sexualdelikten zu ermöglichen? Muss, wer sich dazu entschließt, solches öffentlich zu tun mit persönlichem und wirtschaftlichem Ruin rechnen?
Das bedeutete das Ende jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Kultur. Und es bedeutet –  tragischerweise – eine Wiederholung eines Teiles jenes Unrechts, das Missbrauchsopfer so lange erdulden mussten“, schreibt DOROTHEE FRIEBEL  in ihrem Brief an den Vorstand der DGfE.
Und sie fordert: „Aufgabe der DGfE müsste es sein, sich gerade auf dem exponierten Gebiet der Erziehung und ihrer Wissenschaft für die Wahrung elementarer Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, die es verbieten, Urteile auf der Grundlage von Vorwürfen, Forderungen und persönlicher Betroffenheit zu fällen.“

Schlangen, den 22. März 2017

An den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)
Warschauer Str. 36
10243 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Betroffenheit habe ich von der Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises an Hartmut von Hentig im März 2017 gelesen und möchte Ihnen dies persönlich mitteilen.
Aus der öffentlich nachzulesenden knappen Begründung der DGfE für diesen Schritt ist zu entnehmen, dass Ihrer Entscheidung eine kontroverse Diskussion vorausgegangen ist, die mit einem Mehrheitsvotum für eine nachträgliche Aberkennung entschieden wurde. Hiermit reagieren Sie auf
nicht näher benannte Forderungen von außen, die an die DGfE herangetragen worden seien.
Mir ist die Begründung für diese weitreichende und die Ehre eines Menschen öffentlich angreifende Entscheidung nicht nachvollziehbar und ich meine, dass eine Mehrheitsentscheidung einen solchen Schritt nicht legitimieren kann und darf.
Was der dritte Band der Lebenserinnerungen von Hentigs in der causa „Missbrauch an der Odenwaldschule“ inhaltlich aussagt, sollte nach dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ gelesen und gewürdigt werden.
Dass die Stimmen der Opfer ihr eigenes Recht auf Gehör und Gewichtung behalten, bleibt eben dadurch unbestritten. Aber darf ihren Berichten und Erfahrungen keine andere, ergänzende, möglicherweise korrigierende Darstellung mehr öffentlich gegenübergestellt werden?
Sind wir an einem Punkt angekommen, an dem derjenige, der aus der Perspektive des Angeklagten Wichtiges und Notwendiges zu sagen versucht, verstummen muss?
Begeht heutzutage jemand einen Tabubruch, der etwas darlegt, das geeignet sein könnte, eine differenziertere Sicht auf Taten und Täter bei Sexualdelikten zu ermöglichen?
Muss, wer sich dazu entschließt, solches öffentlich zu tun mit persönlichem und wirtschaftlichem Ruin rechnen?
Das bedeutete das Ende jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Kultur.
Und es bedeutet –  tragischerweise – eine Wiederholung eines Teiles jenes Unrechts, das Missbrauchsopfer so lange erdulden mussten.
Dass Hartmut von Hentig in klarer Voraussicht solcher möglichen Konsequenzen, wie Sie sie veranlasst haben, seinen dritten Erinnerungsband zu veröffentlichen wagte, macht ihn in meinen Augen eher preiswürdig und den kleinen Verlag auch.
Beide bezeugen damit für alle, die in einem medialen Stellvertreterprozess angeklagt werden, das fundamentale Recht auf Gehör und Verteidigung.
Ein rechtskräftiges Urteil im Missbrauchsskandal kann wegen Verjährung und Tod des Hauptangeklagten nicht mehr gesprochen werden.
Sie aber verhalten sich so, als seien sie berufen und befähigt, nicht nur den/die Täter, sondern auch die Vertreter der Verteidigung schuldig zu sprechen – ohne geordnetes Verfahren, ohne Bindung an eidesstattliche Aussagen, ohne Revisionsmöglichkeit und – das macht die Sache besonders problematisch – ohne persönliches Haftungsrisiko.
Sie fällen ein Urteil, das für den Ruf Hartmut von Hentigs durch die Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises nicht nur „lebenslänglich“ (da gäbe es nach 15 Jahren die Möglichkeit der Bewährungsfrist), sondern „ rückwirkend und für immer“ lautet.
Moralische Selbstjustiz der Medien und einer anonymen Öffentlichkeit ohne Begnadigungsoption – das ist der Zeitgeist, dem offenbar auch Sie erlegen sind und dem ich mit meinem Brief an Sie widersprechen möchte.
Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie um Ihre Entscheidung gerungen haben, aber Sie haben die disziplinierende Entscheidungsregel „in dubio pro reo“ vergessen, obwohl in Ihrer Begründung die Zweifel einiger Vorstandsmitglieder an der Richtigkeit ihres Beschlusses ausdrücklich benannt sind.
Sich der eigenen Fehlbarkeit und Begrenztheit subjektiver Urteile bewusst zu bleiben, den Einzelnen gegen Majoritäten in Schutz zu nehmen, wäre die Grundhaltung und Tugend, zu der Hartmut von Hentig die Pädagogik und die mit ihr befassten Menschen immer gemahnt hat und die ich auch von den Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften erwarte.
Aufgabe der DGfE müsste es sein, sich gerade auf dem exponierten Gebiet der Erziehung und ihrer Wissenschaft für die Wahrung elementarer Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, die es verbieten, Urteile auf der Grundlage von Vorwürfen, Forderungen und persönlicher Betroffenheit zu fällen.
Sollten Sie diese Grundsätze vergessen haben?
Dann wäre Ihnen die Lektüre Ihrer einstigen Begründung zur Verleihung des Ernst-Trapp-Preises an H. von Hentig im Jahre 1998 nahe zu legen. Sie bleibt gültig wie auch das „innovative und unkonventionelle“ Lebenswerk dieses Großen seiner Zunft, dessen tatsächliche Bedeutung die Entwicklung der deutschen Schulpädagogik in der Praxis landesweit eindrücklich unter Beweis stellt.

Mit verbindlicher Empfehlung

Dorothee Friebel

P.S. Eine Veröffentlichung dieses Briefes im Medientagebuch des Wamiki-Verlages zu dem Buch „Noch immer Mein Leben“ von H.v.Hentig behalte ich mir vor.

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