# Kapuzenmänner sind unterwegs oder Vom fragwürdigen Umgang der Repräsentanten einer deutschen Wissenschaftsgesellschaft mit Hartmut von Hentig

Die neue Ausgabe 54 der Zeitschrift „Erziehungswissenschaft“ (ZfE) versammelt Beiträge zum Thema: „Zur Rolle der Erziehungswissenschaft im Rahmen der Debatte um sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten“,  u.a. sind auch Beschluss und Protest im Zusammenhang mit der Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises veröffentlicht.
Wer aber erwartet hatte,  Antworten von Seiten des DGfE-Vorstandes auf damit verbundene offene Fragen zu erhalten, sieht sich enttäuscht. Der DGfE-Vorstand, der laut seiner eigenen Stellungnahme vom Januar 2017 doch (längst überfällige, die Red.) selbstkritische Fragen der Verwicklung der Erziehungswissenschaft als Disziplin und der DGfE als wissenschaftlicher Fachgesellschaft in den Kontext sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten bearbeiten will, hüllt sich auch vier Monate später in Schweigen.
Ein energischer Protest und Aufruf zu Transparenz und Aufrichtigkeit von PROFESSOR DR. JÖRG ZIEGENSPECK.

I.

Nun ist es publiziert. Über die skandalösen Hintergründe eines fragwürdigen Aberkennungsverfahrens des Vorstands der „Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft e.V.“ (DGfE) muss nicht mehr spekuliert werden: In der Zeitschrift „Erziehungswissenschaft“ (ZfE)[1] sind Beschluss und Protest nachzulesen.[2]
Demnach wurde Prof. Dr. Dr. h.c. Hartmut von Hentig (Berlin) mit Schreiben vom 8. März 2017 der ihm 1998 zuerkannte Ernst-Christian-Trapp-Preis entzogen. Mit dem Preis wurde er vor fast 20 Jahren für seine bis dahin erworbenen Verdienste, insbesondere für „innovative und unkonventionelle Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft“ (offizielle Begründung) geehrt. Der Aberkennungsbeschluss des Vorstands der DGfE datiert vom 20. 1. 2017.
1998 hielt das Mitglied der DGfE, Prof. Dr. Eckart Liebau, die Laudatio und bezog sich auf Hartmut von Hentigs „offensives, erfahrungsbezogenes Reform- und Entwicklungsprogramm, das deutlich und eindeutig den Primat der praktischen und politisch-pädagogischen Aufgaben betont und sich um akademisch-systematische Besorgnisse nicht sonderlich kümmert“. Der Laudator lobte auch die Beiträge für eine kindgerechte Pädagogik, veröffentlicht in dem viel gelesenen Buch „Die Schule neu denken“, die konzeptionellen und praktischen Leistungen beim Aufbau der Bielefelder Schulmodelle (Laborschule und Oberstufenkolleg) sowie die Entwicklung einer darauf bezogenen „Praxisforschung“.
Was damals breite öffentliche Anerkennung und schließlich auch die Würdigung in Fachkreisen erfuhr, dürfte über den Tag hinaus Bestand behalten. Jedenfalls gab es mehr als zwei Jahrzehnte lang niemanden, der sachlich begründeten Einspruch gegen die Preisvergabe erhob.

II.

Im Frühjahr 2017 wird dem inzwischen 91-jährigen, in Berlin lebenden Pädagogen vom Vorstand[3] der DGfE der Ernst-Christian-Trapp-Preis aberkannt. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses wird in einer „Stellungnahme des Vorstands“ (D) versteckt. Man muss sich erst durch lange Passagen dieses Beitrags „zur Diskussion um sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten“ (Teil der Überschrift) beißen, ehe man auf die markante Stelle stößt: Es wird erklärt, dass der Vorstand „mit der Forderung konfrontiert“ wurde, „Hartmut von Hentig aufgrund seines Umgangs mit den Opfern der Odenwaldschule den ihm 1998 verliehenen Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen“. (S. 95) Nicht verschwiegen wird, dass diese Forderung den Vorstand vor ein „Dilemma“ stellte: „Auf der einen Seite stehen die wissenschaftlichen Leistungen und das persönliche Engagement von Hentigs für die Erziehungswissenschaft…“, auf der anderen Seite „steht der Vorwurf, von Hentig verharmlose die sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Odenwaldschule sowie insbesondere die Taten von Gerold Becker und schreibe den Opfern sogar eine Mitverantwortung an diesen Taten zu“. (S.95)
Danach – und nach Abwägung beider Argumente in intensiver Diskussion – wird das Urteil verkündet und Hartmut von Hentig der Preis aberkannt: „Der Vorstand ist mehrheitlich der Auffassung, dass die Auseinandersetzung von Hentigs mit den Gewalterfahrungen, die viele Schüler nachweislich an der Odenwaldschule machen mussten, den berechtigten Anliegen der Opfer in keiner Weise gerecht wird und dass die Unterstützung der Opfer im Zweifelsfall höher zu bewerten ist als die Anerkennung wissenschaftlicher Leistungen.“ (S. 96)
Das ist wahrlich harter Tobak: Der gewählte Vorstand eines anerkannten wissenschaftlichen Dachverbandes in der Bundesrepublik Deutschland leitet einen gravierenden Prozess gegen einen hochverdienten Wissenschaftler ein, wobei – zugegebenermaßen – lediglich auf „kritische Stimmen“ (S. 95) rekurriert wird, die den „Vorstand der DGfE mit der Forderung konfrontiert(en)“, Hartmut von Hentig den Preis abzuerkennen.
Kein Wort über das sich daraus ergebende, eigentlich selbstverständlich erscheinende Procedere: Wie geht man mit einem Anfangsverdacht um? Darf zunächst einmal die Unschuldsvermutung die Wahl der Mittel bestimmen? Von gründlicher Recherche kein Wort, Analyseergebnisse der vom Beschuldigten veröffentlichten Lebenserinnerungen (insbesondere des dritten Bandes „Noch immer mein Leben“) werden nicht referiert, das Einholen gutachterlicher Stellungnahmen wird offenbar nie in Erwägung gezogen. Und an die Anhörung des Preisträgers wurde offensichtlich nie gedacht.
Offenbar gab es keinen einstimmigen Vorstandsbeschluss, wenn von einer „mehrheitlich(en) … Auffassung“ (S. 96) gesprochen wird. Schon allein aus diesem Grund hätte das Abstimmungsergebnis personenbezogen veröffentlicht werden müssen, denn geheim wurde sicherlich nicht abgestimmt. Und derjenige/diejenigen, der/die dem Aberkennungsbeschluss nicht zustimmte(n), müsste(n) mit seinem/ihrem Minderheitenvotum zitiert werden.
Nichts von alledem ist der „Stellungnahme“ (D) zu entnehmen.
Transparenz sieht anders aus!
Kein Wunder, dass die Unterzeichner in ihrem Protest (E) diesen Vorgang „einmalig“ nennen und die Aberkennung als „Höchststrafe“ bezeichnen, „was Lebensleistung und Reputation des Betroffenen angeht“. (S. 97)

III.

Gegen den Beschluss des Vorstands der DGfE e.V., Hartmut von Hentig jenen Preis abzuerkennen, den er bereits 1998 erhielt, haben Mitglieder und Nicht-Mitglieder der DGfE protestiert. (E)
Das ist aber nur die eine Seite der Medaille, die andere hat damit zu tun, dass die Namen derjenigen Vorstandsmitglieder der DGfE verschwiegen werden, die den Antrag stellten (und hoffentlich auch begründeten).
In welchem Land leben wir, wenn eine Wissenschaftlervereinigung in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen keine Transparenz walten lässt und die fragwürdigen Hintergründe dieses Aberkennungsprozesses verheimlicht? Mitglieder und die kritische Öffentlichkeit haben ein Recht zu erfahren, wer den Anstoß gab und mit welcher Begründung der Antrag auf Aberkennung fundiert wurde.
Heft 54 der ZfE liegt nun digital auf der Homepage der DGfE vor, so dass beides zur Kenntnis genommen werden kann: die kritische „Stellungnahme zum Beschluss des Vorstandes der DGfE, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen“ (E) und die Protestnote von Ludwig Huber und Klaus Jürgen Tillmann „Zur Erläuterung der Stellungnahme zur Aberkennung des Ernst-Christina-Trapp-Preises für Hartmut von Hentig“ (F).
Schon allein, wie der Vorstand der DGfE die Befassung mit dem „Fall“ zu Papier bringt, erschreckt, weil wissenschaftliche Redlichkeit und akribische Gründlichkeit nicht zu erkennen sind. Hentigs Buch „Noch immer mein Leben“ hat keineswegs „die Debatte … neu angefacht“ (D, S. 95), wie behauptet wird, sondern die Ausführlichkeit, mit der Hartmut von Hentig argumentiert, kann eher als Beitrag zur persönlichen und versachlichenden Klärung angesehen werden. Dem Beschuldigten müsste die DGfE dafür danken, nach einer langen Reflexionsphase ein umfangreiches Zeugnis über die Zusammenhänge abgelegt zu haben, die in der Tat öffentliche Irritationen auslösten.
Weder wird dokumentiert, was „kritische Stimmen monierten“ (und wer da gemeint ist), noch wird transparent, ob die veröffentlichte Verteidigung des Autors verstanden wurde und akzeptiert werden kann.
Wenn dürre Andeutungen, ohne substantiiert und fundiert zu werden, ausreichen, um einen über viele Jahrzehnte verehrten Pädagogen und angesehenen Hochschullehrer unserer Zunft abzuurteilen, dann hat der Vorstand der DGfE Rede und Antwort zu stehen und muss in die Pflicht genommen werden.

  1. Haben die Mitglieder des Vorstands das Buch Hartmut von Hentigs selbst gelesen, um sich in einem mehr als brisanten Problemzusammenhang ein eigenes Bild zu verschaffen?
  2. Wer hat die Sache ins Rollen gebracht? Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, wer die Ankläger oder Aberkennungsantragssteller waren!
  3. Mit welcher Begründung wurden die Mitglieder des Vorstands überzeugt, Hartmut von Hentig den Preis abzuerkennen? Da muss doch das Prinzip der Schriftlichkeit und der Rechenschaftspflicht gelten. Oder?
  4. Wenn ein so schwerwiegender Aberkennungsantrag gestellt wird, müssen doch Gutachten in Auftrag gegeben werden, um die vorgetragenen Gründe kritisch zu hinterfragen und den Wahrheitsgehalt durch Unabhängige prüfen zu lassen.

Hier muss hartnäckig nachgefasst werden: Der Vorstand muss gezwungen werden, die Gründe offenzulegen, die ihn (mehrheitlich oder einstimmig?) veranlassten, die Aberkennung auszusprechen, obwohl – wie es im Aberkennungsschreiben an Hartmut von Hentig vom 8. 3. 2017 ausdrücklich heißt – die „wissenschaftlichen Leistungen und Ihr persönliches Engagement für die Erziehungswissenschaft“ (E, S. 97) weiterhin Bestand haben.
Wenn also das Lebenswerk Hartmut von Hentigs prinzipiell nicht infrage gestellt wird, bleibt doch die Begründung, mit der ihm vor 20 Jahren der Preis zugesprochen wurde, über den Tag hinaus tragfähig.

IV.

Es reicht nicht, den Vorstand der DGfE e.V. aufzufordern, aus Gründen „wissenschaftlicher Genauigkeit“ die „Begründung“ für den Aberkennungsbeschluss zu veröffentlichen (E, S. 98), um die Überprüfung durch Dritte zu ermöglichen. Es geht auch nicht darum, dass der Vorstand selbst seinen Beschluss „überprüft“. Öffentlichkeit muss hergestellt werden, weil die Art und Weise, in der hier ein Vorstand eines wissenschaftlichen Dachverbandes (über die Köpfe seiner Mitglieder hinweg) votierte, mehr als skandalös ist!
Dass dem Vorstand selbst gewisse Zweifel kamen, ist an der Tatsache abzulesen, dass er den „Aberkennungs-Fall“ unter der Überschrift „Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) zur Diskussion um sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten“ versteckt.
Und es dürfte kein Zufall sein, dass Jürgen Oelkers im gleichen Heft der ZfE „sein“ Thema erneut und an prominenter Stelle aufwärmen darf. (C)
Hartmut von Hentig hat sich mit den Ergebnissen von Oelkers in seinem dritten Band ausführlich beschäftigt. Die dort getroffenen Aussagen hinsichtlich wissenschaftlicher Redlichkeit, Begründung und Transparenz lassen sich – Punkt für Punkt – auch auf den hier abgedruckten Beitrag des Schweizer Kollegen übertragen. Wenn man zwischen die Zeilen guckt, wird zweierlei sichtbar: das jahrelange Handicap, nicht in den erlauchten Kreis jener zu gelangen, die in der Pädagogik Rang und Namen hatten (und sich um Hartmut von Hentig scharten), obwohl es an solchen Annäherungsversuchen nie gefehlt hatte, und das geradezu schadenfrohe Frohlocken, als der „König“ gestürzt wurde.
So wird verständlich, dass Oelkers nach seiner dienstlichen Entpflichtung Forschungsmittel beantragte, um diesen „Sieg“ mit jenem Buch zu krönen (über dessen erziehungswissenschaftliche Qualität unter kritischen Zeitgenossen kein Zweifel besteht: Es bleibt ein Pamphlet … Wohlmeinenden Rezensenten biete ich also Paroli.).
Jürgen Oelkers hat in seinem dicken Buch „Pädagogik, Elite, Missbrauch …“ aus dem Jahre 2016 Gerold Becker mehrfach unterstellt, er habe trotz mangelnder formaler Qualifikation (aus eigenem Antrieb oder mit fremder Hilfe) Karriere gemacht. Als ehemaliger Kollege des Zeitschriftenbeiträgers weiß ich, dass Oelkers selbst ohne Habilitation an der Lüneburger Hochschule Professor wurde. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

V.

Was wird mit diesem Protest zum Ausdruck gebracht und angemahnt?  Nichts anders als dies: Der Vorstand der DGfE muss unter Druck gesetzt werden und sich erklären.

  • Wäre es nicht an der Zeit, dass ein zur Stellungnahme aufgeforderter „Ethikrat“ nun das vom Vorstand offenkundig unberücksichtigte Ergebnis seiner Beratungen im eigenen Interesse, selbstbewusst und mutig (wenn das denn inzwischen dazugehört) veröffentlicht?
  • Wäre es nicht an der Zeit, denjenigen/diejenigen aufzufordern, der/die an den Vorstand herantrat(en), um ein Aberkennungsverfahren zu beantragen, sich zu offenbaren und seine/ihre Begründung vorzulegen? (Solange er/sie das nicht tut/tun, darf man von intrigantem Verhalten, ja von Denunziation aus niederen Beweggründen ausgehen.
  • Wäre es nicht an der Zeit, dass zum Beispiel die Ernst-Christian-Trapp-Preisträger erklären, die Auszeichnung zurückzugeben, wenn sich der Vorstand der DGfE e.V. einer öffentlichen Überprüfung der getroffenen Aberkennungsentscheidung entziehen sollte? Gibt es eine Pflicht zur Solidarität?
  • Wäre es nicht an der Zeit, dem Vorstand sein Misstrauen auszusprechen und auch andere dazu aufzufordern?
  • Wäre es nicht an der Zeit, dass sich alle Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler einmal fragen, wie sie mit ihrem eigenen Selbstverständnis zurechtkommen, wenn sie in solcher Weise vom Vorstand einer wissenschaftlichen Gesellschaft vertreten (eigentlich: verraten) werden?

Fünf Punkte nur, denen sicherlich weitere und möglicherweise wesentlich gravierendere hinzugefügt werden könnten. Fünf Punkte aber, die das Protestpotenzial beleben sollten.
Wem die Schuppen von den Augen fallen, sollte sich beim Vorstand der DGfE zu Wort melden. Was dieser Vorstand angerichtet hat, ist ein himmelschreiender Skandal, trägt menschenverachtende Züge und bedarf der lückenlosen Aufklärung.
Diejenigen, die den Protest formulierten, haben völlig recht: Die Aberkennung des Preises ist für Hartmut von Hentig „viel gravierender in seiner öffentlichen negativen Wirkung als seinerzeit die positive der Zuerkennung“. (D, S. 96) Wäre das vom Vorstand der DGfE im Vorhinein selbstkritisch bedacht worden, wäre die Angelegenheit wohl völlig anders behandelt worden. So aber wird ein übler Sumpf sichtbar, der nun trockengelegt werden sollte.
Der Zwiespalt, der sich bei der Meinungsbildung im Vorstand der DGfE offenbart, kann auch dem Editorial entnommen werden: „Die Tatsache allerdings, dass wir es im Fall gewaltförmiger Konstellationen mit spezifischen organisational-personalen Konstellationen und einem bestimmten historisch-kulturellen Zusammenhang zu tun haben, der (sexuelle) Gewalt in pädagogischen Kontexten erst möglich oder zumindest begünstigt, ist noch immer zu wenig im Blick, obwohl vorliegende (erziehungs)wissenschaftliche Studien zur (sexuellen) Gewalt in pädagogischen Kontexten darauf aufmerksam machen. Von Bedeutung ist diese Erkenntnis, weil der Versuch, nur Einzeltäter ausmachen zu wollen und diesen die gesamte Verantwortung für die vollzogene (sexuelle) Gewalt zuzuweisen, der Sache nicht gerecht wird.“ (B, S. 9)
Was hier in wissenschaftlich verschraubten Formulierungen zu Papier gebracht wurde, belegt einmal mehr: Der Vorstand der DGfE hat nicht zuerst gründlich nachgedacht und abgewogen, sondern die Reihenfolge populistisch verdreht: erst handeln, dann überlegen.
Und das allein ist Grund genug, einen unabhängigen Untersuchungsausschuss einzusetzen: innerhalb der DGfE, aber auch außerhalb.

 

[1]    Die Zeitschrift „Erziehungswissenschaft“, das Mitteilungsheft der DGfE, erscheint im Verlag Barbara Budrich und wird mit freundlicher Genehmigung des Verlags auch auf der Website der DGfE zur Verfügung gestellt. Bei den hier vorgenommenen Verweisen handelt es sich um Bezüge zur Wiedergabe auf der oben genannten Website, die dem Heft 54/2017 zu entnehmen sind. Die ZfE wird verantwortet von Katja Schmidt, Universität Hamburg (Redaktion) und Prof. Dr. Fabian Kessl, Universität Duisburg (Schriftleitung).

[2]    In diesem energischen Protest und Aufruf zu Redlichkeit und Solidarität wird auf folgende Beiträge in Heft 154/2017 der ZfE Bezug genommen:

  1. Editorial (Fabian Kessl/Katja Schmidt), S. 7-8
  2. Fabian Kessl: Die Erziehungswissenschaft und ihre „pädagogischen Täter“. Eine kommentierende Einordnung des Themenschwerpunktes, S. 9-10
  3. Jürgen Oelkers: Warum hat niemand den Verdacht geteilt? Die Odenwaldschule, die Medien und die Erziehungswissenschaft, S. 11-18
  4. Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) zur Diskussion um sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten, S. 95-96
  5. Stellungnahme zum Beschluss des Vorstands der DGfE, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen, S. 97-99
  6. Ludwig Huber/Klaus Jürgen Tillmann: Zur Erläuterung der Stellungnahme zur Aberkennung des Ernst-Christian-Trapp-Preises für Hartmut von Hentig, S. 101-103

[3]    Dem Vorstand gehören seit 2016 folgende Personen an, wie der Homepage der DGfE entnommen werden kann:

Prof. Dr. Hans-Christoph Koller, Hamburg (Vorsitzender), Prof. Dr. Tina Hascher, Bern (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Burkhard Schäffer, Neubiberg (Schatzmeister), Prof. Dr. Tanja Sturm, Basel (Schriftführerin), Prof. Dr. Hermann Josef Abs, Duisburg-Essen, Prof. Dr. Fabian Kessl, Duisburg-Essen, Prof. Dr. Ingrid Miethe, Gießen.

Möchten Sie einen Kommentar schreiben?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*