Die Aberkennung des Hartmut von Hentig im Jahr 1998 verliehenen Ernst-Christian-Trapp-Preises durch den Vorstand der DGfE kommentiert FRAU PROF. (em) Dr. MARIANNE HORSTKEMPER und macht einen Vorschlag.
Mit dem Ernst-Christian-Trapp-Preis der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft werden innovative und unkonventionelle wissenschaftliche Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft geehrt. Der Namensgeber des Preises wurde 1778 auf den ersten Lehrstuhl für Pädagogik in Preußen an der Universität Halle berufen – gleichzeitig wurde er Leiter eines neu errichteten Instituts, an dem Lehrer ausgebildet wurden. Erstmals sollten an einer Universität pädagogisch-theoretische und schulpraktische Studien verbunden werden. Dabei setzte er auf die Fähigkeit der Lehrkräfte, die eigene Praxis selbstkritisch zu beobachten und bereit zu sein, scheinbar Bewährtes zu verwerfen, wenn Besseres in Aussicht stehe.
Eckart Liebau hat in seiner Laudatio zur Preisverleihung die Nähe dieser der Aufklärung verpflichteten Position zu Hartmut von Hentigs Werk klar herausgestellt:
„Die Bielefelder Universitätsschulen waren und sind ein einziges großes Handlungsforschungsexperiment; sie sind hervorgegangen aus der Idee, dass die Erkenntnis von einer besseren Pädagogik eben nicht nur am Schreibtisch gewonnen werden (…) kann. Wenn und soweit die Pädagogik eine Handlungswissenschaft ist, die ihre einzige nachhaltige Legitimation aus der Erkenntnis der besseren Pädagogik bezieht, so braucht sie für ihre Entwicklung freie Experimentaleinrichtungen. Nach der Erfahrung eines knappen Vierteljahrhunderts hat diese Grundannahme nichts an Plausibilität verloren, im Gegenteil. Die Schulprojekte haben unschätzbare Bedeutung für die pädagogische und didaktische Diskussion in Deutschland gewonnen.“
Dem kann ich nur hinzufügen: Das gilt auch heute – knapp zwanzig Jahre später – noch. Als Beiratsmitglied erlebe ich seit vielen Jahren mit, dass hier genau das passiert, was Ernst Christian Trapp bereits 1780 in seinem „Versuch einer Pädagogik“ gefordert hat. Ich bin sicher, er fände den nach ihm benannten Preis bei Hartmut von Hentig sehr gut aufgehoben.
Aus der Stellungnahme des Vorstands auf der Website der DGfE wird nicht transparent, wie das Verfahren abgelaufen und das Ergebnis zustande gekommen ist. Wer mit welchen Forderungen den Vorstand konfrontiert hat, welche „gewichtigen Argumente beider Seiten“ diskutiert worden sind und mit welch hauchdünner Mehrheit schließlich die Entscheidung getroffen wurde. Auch die gegenteilige Empfehlung der Ethik-Kommission der DGfE – den Preis nicht abzuerkennen – wird nicht erwähnt. Es müssten ja schon sehr gewichtige Gründe sein, die Teile des Vorstands zu der Auffassung gebracht haben, „dass die Auseinandersetzung von Hentigs mit den Gewalterfahrungen, die viele Schüler nachweislich an der Odenwaldschule machen mussten, den berechtigten Anliegen der Opfer in keiner Weise gerecht wird “.
Ich kann nicht erkennen, worauf der Vorstand seine Einschätzung stützt, sondern nehme die explizite Klarstellung des Autors in der Sache ernst:
„Sexuelle Handlungen an, mit und vor Kindern sind falsch, auch wenn sie mit deren Einwilligung geschehen. Wer sie vollzieht, begeht ein schweres Unrecht, für das es keine Entschuldigung gibt. Sie werden ‚abscheulich‘, wenn Täuschung, Gewalt und Erniedrigung im Spiel sind. Die Feststellung der Schuld, die Verfolgung und Ahndung der Taten obliegt der öffentlichen Gerichtsbarkeit. Die kindlichen und jugendlichen Opfer der Straftaten haben mein tiefes Mitgefühl. Keines von ihnen hat seinen Schulleiter ‚verführt‘ – dies habe ich freilich auch nie behauptet“ (S. 579).
Der Respekt vor den Betroffenen verbietet mir, ihnen das Empfinden weiterer Kränkung ausreden zu wollen, auch wenn ich selbst Hentigs Buch ganz anders wahrnehme – als Ausweis einer sehr intensiven Auseinandersetzung auch mit eigenen Fehlern und der Beschreibung einer schmerzhaften Bewältigung einer existenziellen Krise. Dies verdient in meinen Augen gleichen Respekt.
In einem offenen Brief vom 20. März 2017 an den DGfE-Vorstand hat sich auf diesem Forum ein selbst in mehrfacher Weise von sexueller Gewalt Betroffener geäußert. Der Verfasser bezweifelt die Sinnhaftigkeit einer symbolischen Handlung, wie sie die Aberkennung des Preises darstellt. Das sei kein geeignetes Mittel, die Problematik der Gewalt gegen Kinder wirklich zu lösen – allenfalls stelle es einen bequemen Weg dar, einem Sündenbock die Verantwortung aufzulasten. Er fordert, die gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, eben nicht nur verbal oder auf symbolischer Ebene zu agieren, sondern auch für die Durchsetzung und Finanzierung wirkungsvoller Unterstützung durch präventive und therapeutische Maßnahmen zu sorgen.
Dem schließe ich mich an.
Alle in der Stellungnahme des Vorstands der DGfE aufgeführten Aktivitäten sind zu begrüßen, sie stellen eine sinnvolle Fortsetzung der längst eingeleiteten Anstrengungen dar.
Es macht mich aber sprachlos, dass im Gegenzug ausgerechnet die Auszeichnung für ein Lebenswerk zurückgenommen werden soll,
– das in Theorie und Praxis für eine Pädagogik steht, die Kinder und Jugendliche stark macht,
– die Lehrkräfte sensibilisiert für deren Lebens- und Lernprobleme und
– sie motiviert zu einer reflexiven Weiterentwicklung von Schule, in der Demokratie gelebt und erfahren werden kann.
Vielleicht wäre es gut, wenn der Vorstand sich die an der Laborschule Bielefeld gelebte Praxis selbst von den Schülerinnen und Schülern zeigen lassen würde, die maßgeblich inspiriert wurde durch Ideen von Ernst Christian Trapp und weit über die Gründungsphase hinaus von Hartmut von Hentig. Der Wissenschaftliche Beirat der Schule kann das gern vermitteln. Und ein solcher Besuch könnte Ideen für die Konkretisierung gemeinsamer Aktivitäten sicherlich ebenso beflügeln wie die Erkenntnis, dass dieser Vorstandsbeschluss revidiert werden muss.
Prof. (em) Dr. Marianne Horstkemper, Universität Potsdam