# Offener Brief an den Vorstand der DGFE

ALFONS KLEINE MÖLLHOFF, u.a. pädagogischer Endverbraucher, Vater, Mitarbeiter eines LJA, Bewährungshelfer und Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit, schreibt anlässlich der Aberkennung des 1998 an Hartmut von Hentig verliehenen Ernst-Trapp-Preises einen  OFFENEN BRIEF an den Vorstand der DGFE. 

 

Offener Brief an den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften – anlässlich der Aberkennung des an Hartmut von Hentig 1998 verliehenen Ernst-Christian-Trapp-Preises

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften,

ich schreibe Ihnen als pädagogischer Endverbraucher zur Aberkennung des „Trapp-Preises“ für Hartmut von Hentig. Meine persönlichen Bezugspunkte sind vielfältig: Vater eines Schülers der Odenwaldschule von 2013 bis zur Schließung, Beteiligter eines Projektes der sog. Heimkampagne ab 1970, Mitarbeiter eines Landesjugendamtes in der Heimaufsicht, Bewährungshelfer mit einem Schwerpunkt für ehemalige Heimkinder, und nicht zuletzt selbst Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit.
Die Problematik der Gewalt gegen Kinder ist mein lebensgeschichtliches Thema. Dieses habe ich auf der individuellen Ebene mit mehr als 200 Stunden Einzeltherapie bearbeitet, weitere 300 Stunden inGruppentherapie und Selbsthilfegruppen kommen hinzu.

Vor diesem Hintergrund bekümmert es mich zu sehen, dass unsere Gesellschaft einerseits völlig zu Recht erschrocken ist über das sichtbar werdende Ausmaß an Gewalt gegenüber Kindern, um sofort nach Fassung zu ringen und zu versuchen, den Schrecken mit symbolischen Handlungen zu bewältigen.
Als eine solche symbolische Handlung verstehe ich die Aberkennung des Trapp-Preises an Hartmut von Hentig. Nun ist es schwierig, diese Entscheidung zu kritisieren, weil der veröffentlichte Text lediglich Feststellungen enthält, die argumentativ nicht belegt werden.

1. Die Überschrift des Textes benennt nicht, worum es geht, sondern lässt allgemeine Überlegungen zu Fragen des Kinderschutzes in pädagogischen Kontexten erwarten. Dass es tatsächlich um die Aberkennung eines Preises für eine konkrete Person geht, die nachträglich nicht mehr preiswürdig sein soll, wird durch die Überschrift vertuscht.

2. Die Aberkennung eines Preises ist die Höchststrafe einer preisverleihenden Organisation, die ungleich stärker die Reputation des Preisträgers beschädigt als zuvor die Verleihung sie fördert. Der dies beschließende Vorstand ist bei einer Entscheidung von solcher Tragweite mindestens so begründungspflichtig wie bei einer Preisverleihung.

3. Der Vorstand hat seine Entscheidung nicht aus eigenem Antrieb getroffen, sondern weil er mit Forderungen konfrontiert wurde. Wenn Hartmut von Hentig tatsächlich durch grobe moralische, strafrechtliche oder pädagogische Verfehlungen seine Preiswürdigkeit verloren hat, kann doch offen benannt werden, wer mit welchen Argumenten den Vorstand mit seinen Forderungen konfrontiert hat. Wird der Vorstand dies offenlegen oder bleibt es bei einer Art Geheimverfahren nach Methoden aus Zeiten vor der Aufklärung?

4. Der Vorstand spricht von gewichtigen Argumenten beider Seiten. Weder werden die Argumente benannt noch wer die Seiten vertritt. Ist der Vorstand sich wirklich seiner Argumentation bei einem solch außergewöhnlichen Vorgang sicher? Die Nichtveröffentlichung der Argumente spricht dagegen und lässt eher vermuten, dass ein leidiges Problem irgendwie erledigt werden soll.

5. Die Begründung des Vorstandes besteht letztlich aus einem Halbsatz, wonach „die Auseinandersetzung von Hentigs mit den Gewalterfahrungen, die viele Schüler nachweislich an der Odenwaldschule machen mussten, den berechtigten Anliegen der Opfer in keiner Weise gerecht wird.“ Was sind nun die berechtigen Anliegen der Opfer? Wo sind sie wann von wem benannt und wer hat die Befugnis, sie für berechtigt zu erklären? Welchen Bezug haben diese Anliegen zu Hartmut von Hentig? Wer definiert, ob Hartmut von Hentig berechtigten Anliegen gerecht wird?
Es mag ja sein, dass der Vorstand der DGfE all diese Fragen beantwortet hat oder sie beantworten kann. Wenn er bereit ist oder sich verpflichtet fühlt, eine Person wie Hartmut von Hentig in den pädagogischen Morast zu stoßen, hat er eine Begründungspflicht jenseits eines Halbsatzes.

6. Meine Erwartung an den Vorstand der DGfE ist, dass er die Abläufe und seine Beweggründe offenlegt, also eine Dokumentation des Vorgangs zur Aberkennung des Trapp-Preises für Hartmut von Hentig erstellt.

Am Rande I oder zum Kern der gesellschaftlichen Opferverhöhnung:

Die Opfer sexuellen Missbrauchs in Familie und in Institutionen ernst zunehmen heißt zunächst, ihnen die notwendigen Hilfen bereitzustellen, damit sie individuell ihre Verletzung aufarbeiten können. Unsere Gesellschaft hat sich bislang entschieden, den Opfern die notwendige therapeutische Bearbeitung zu verweigern und ihnen keinen angemessenen Ausgleich für erlittene Schäden zu gewähren.
Die Opfer ernst zunehmen würde auch bedeuten, die gesellschaftlichen Strukturen zu bearbeiten, die Gewalt gegen Kinder ermöglichen. Im Kontext der Odenwaldschule ist nicht Hartmut von Hentig das Problem, sondern eine disfunktionale Heimaufsicht, die ihren aus dem Grundgesetz folgenden Auftrag nicht wahrnimmt. Es geht hier schlicht um Geld, denn Augen, die in das pädagogische Geschehen von Internaten und Heimen Einblick nehmen, kosten Geld.
Für uns als Gesellschaft ist es einfacher, Hartmut von Hentig als bösartigen Netzwerker des sexuellen Terrors gegen Kinder zu identifizieren. Adrian Koerfer, Ex-OSO Schüler und Mitglied des Betroffenenbeirats beim Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs benennt Hartmut von Hentig als denjenigen, „der alles organisierte“. (Missalla-Blog am 10.3.2010). Inzwischen definiert er mit dem Betroffenenbeirat die Odenwaldschule als deutsche „Colonia Dignidad“. Nimmt man diese Tatsachbehauptung von A. Koerfer und Betroffenenbeirat als korrekte Darstellung der Realität, dann stellen wir unsere Gesellschaft in Fragen des Kinderschutzes auf die Stufe der chilenischen Diktatur von Augusto Pinochet.

Am Rande II:

Für den zentralen pädagogischen Kontext, die Schule, entwickelte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs das Projekt „Schule gegen sexuelle Gewalt“.
In Hessen, also dem Land in dem sich die Odenwaldschule als von Hartmut von Hentig organisierte deutsche Colonia Dignidad etablierte, benennt das Kultusministerium im Rahmen des Projektes Fachberatungsstellen, die unter anderem Schulen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten beraten sollen. Keine dieser Fachberatungsstellen erhält eine finanzielle Förderung durch das Kultusministerium. Bei den benannten zwölf Fachberatungsstellen ergibt sich für das Land Hessen, dass jede für 150 Schulen zuständig ist, die Schutzkonzepte zu erarbeiten.
Auf der Projektseite des Unabhängigen Beauftragten wird informiert, dass Schulen einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten haben. (s. Anlage, Seite 2 unten, Ausdruck von https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/einstieg/) Das ist eine Falschinformation. Der Beratungsanspruch gilt ausweislich der Gesetzesbegründung – BT-Drucksache 17/6256 – nicht für Schulen.
Das angeblich für Beratungen zuständige Landesjugendamt hat weder einen solchen Auftrag noch eine personelle Kapazität. So wird Kinderschutz in pädagogischen Kontexten zur Luftnummer – ohne das dies auffällt noch jemand protestierend aufschreit.

Mein vorläufiges Fazit:
Nicht Hartmut von Hentig ist der Böse, sondern wir sind die Bösen, die möglichen Kinderschutz aus finanziellen Erwägungen vernachlässigen. Die Verantwortung des Vorstandes der DGfE ist es, statt die gesellschaftliche Verantwortung aufzuzeigen, den bequemen Weg zu beschreiten, einen Sündenbock die Verantwortung aufzulasten.

Mit freundlichen Grüßen

Alfons Kleine Möllhoff

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  1. Trackback:# Kapuzenmänner sind unterwegs oder Vom fragwürdigen Umgang der Repräsentanten einer deutschen Wissenschaftsgesellschaft mit Hartmut von Hentig - Noch immer Mein Leben

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