# Dem Vorstand der DGfE sei gedankt

„… oder um mit Hartmut von Hentig zu sprechen: ‚Vernunft und Menschlichkeit stellen sich von selbst wieder ein. Gnadenloser Unverstand befördert, ja erzwingt ihren Wiedereinzug.‘ (Noch immer mein Leben, Seite 1143)
Die jetzt im Bereich der Erziehungswissenschaften geführte – und hoffentlich erst im Anlaufen begriffene – Debatte wird durch die ‚von Hentig Entscheidung‘ geradezu befeuert und beendet das lange Schweigen der Vernunft.
Bisher hatten die Eiferer der Anklage die Deutungshoheit weitgehend widerspruchslos erobert. Geschützt von ihrer vorgeblichen Betroffenenbezogenheit, jede Kritik als Verhöhnung derselben verurteilend und sich damit gegen jede Kritik immunisierend, hat der Vorstand nun das Tor zur Möglichkeit einer vernunftorientierten Debatte aufgestoßen. Wenn ich“, so ALFONS KLEINE MÖLLHOFF, “ hier lediglich von einer Möglichkeit spreche, so beziehe ich mich auf die gegenwärtig noch von mir jedenfalls so wahrgenommene Affektgeladenheit der Debattenbeteiligten.
Derzeit bewegt sich die Debatte immer noch näher an den Standards von Hexenprozessen als an den Standards wissenschaftlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien. Es ist die Verletzung von Verfahrensstandards, die es (erst) jetzt den klammheimlichen Parteigängern Hartmut von Hentigs ermöglicht, auf der Bühne zu erscheinen.
Das Recht und insbesondere das Strafrecht haben das zivilisatorische Verdienst, zu zunächst unübersichtlichen Sachverhalten Klarheit herzustellen. Dabei wird dem Verfahren, niedergelegt in der Strafprozessordnung, gegenüber dem materiellen Strafrecht, dem Strafgesetzbuch, Vorrang eingeräumt. Wenn folglich Verfahrensbestimmungen und Rechte des Beschuldigten verletzt wurden, kann ein materieller Schuldspruch keinen Bestand haben. In der jetzt anlaufenden Debatte plädiere ich strikt dafür, Verfahrensfragen von Sachfragen zu trennen, zunächst also das Verfahren transparent darzustellen und die damit verbundenen offenen Fragen zu klären.
Der Vorstand der DGfE hat in seiner mir heute zugegangenen „Stellungnahme des DGfE-Vorstands zu den Reaktionen auf den Beschluss, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen“ die Notwendigkeit von Verfahrensstandards anerkannt und meint, diese angemessen angewandt zu haben. Die neuerliche Stellungnahme dokumentiert das Gegenteil.“
Sechs Anmerkungen und ein Vorschlag zum Klärungsprozess
Von ALFONS KLEINE MÖLLHOFF Weiterlesen

# DGfE-Vorstand antwortet erstmals auf Reaktionen auf den Beschluss, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen

„Auf die Entscheidung, Hartmut von Hentig aufgrund seines Umgangs mit den Opfern sexueller Gewalt an der Odenwaldschule den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen, hat der Vorstand der DGfE zahlreiche Rückmeldungen bekommen. Neben zustimmenden Reaktionen, die den Aberkennungsbeschluss als ‚mutig‘, ‚konsequent‘, ‚richtig‘ oder ‚unvermeidbar‘ bezeichnen, gingen beim Vorstand auch kritische Stellungnahmen ein, die den Beschluss in Frage stellen und dessen Revision fordern. Ohne auf alle Kommentare im Einzelnen eingehen zu können“, schreibt der Vorstand der DGfE zu den Reaktionen und bezieht wie folgt Stellung: Weiterlesen

# Zum Beschluss des Vorstandes der DGfE, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen

… haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – Mitglieder der DGfE und Nichtmitglieder – und andere Persönlichkeiten, unter ihnen Schriftsteller und Verleger, eine kritische Stellungnahme verfasst: Wissenschaftlichkeit verlange Genauigkeit, Begründung und Nachvollziehbarkeit der Aussagen; an alledem fehle es in diesem Beschluss: „Wir fordern den Vorstand der DGfE auf, dies nachzuholen und seinen Beschluss zu überprüfen.“ Weiterlesen

# Fragen (nicht nur) an den Vorstand der DGFE

„Dass die Stimmen der Opfer ihr eigenes Recht auf Gehör und Gewichtung behalten, bleibt eben dadurch (gemeint: das Erscheinen des Hentig-Buches) unbestritten. Aber darf ihren Berichten und Erfahrungen keine andere, ergänzende, möglicherweise korrigierende Darstellung mehr öffentlich gegenübergestellt werden? Sind wir an einem Punkt angekommen, an dem derjenige, der aus der Perspektive des Angeklagten Wichtiges und Notwendiges zu sagen versucht, verstummen muss? Begeht heutzutage jemand einen Tabubruch, der etwas darlegt, das geeignet sein könnte, eine differenziertere Sicht auf Taten und Täter bei Sexualdelikten zu ermöglichen? Muss, wer sich dazu entschließt, solches öffentlich zu tun mit persönlichem und wirtschaftlichem Ruin rechnen?
Das bedeutete das Ende jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Kultur. Und es bedeutet –  tragischerweise – eine Wiederholung eines Teiles jenes Unrechts, das Missbrauchsopfer so lange erdulden mussten“, schreibt DOROTHEE FRIEBEL  in ihrem Brief an den Vorstand der DGfE.
Und sie fordert: „Aufgabe der DGfE müsste es sein, sich gerade auf dem exponierten Gebiet der Erziehung und ihrer Wissenschaft für die Wahrung elementarer Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, die es verbieten, Urteile auf der Grundlage von Vorwürfen, Forderungen und persönlicher Betroffenheit zu fällen.“ Weiterlesen