„Dass die Stimmen der Opfer ihr eigenes Recht auf Gehör und Gewichtung behalten, bleibt eben dadurch (gemeint: das Erscheinen des Hentig-Buches) unbestritten. Aber darf ihren Berichten und Erfahrungen keine andere, ergänzende, möglicherweise korrigierende Darstellung mehr öffentlich gegenübergestellt werden? Sind wir an einem Punkt angekommen, an dem derjenige, der aus der Perspektive des Angeklagten Wichtiges und Notwendiges zu sagen versucht, verstummen muss? Begeht heutzutage jemand einen Tabubruch, der etwas darlegt, das geeignet sein könnte, eine differenziertere Sicht auf Taten und Täter bei Sexualdelikten zu ermöglichen? Muss, wer sich dazu entschließt, solches öffentlich zu tun mit persönlichem und wirtschaftlichem Ruin rechnen?
Das bedeutete das Ende jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Kultur. Und es bedeutet – tragischerweise – eine Wiederholung eines Teiles jenes Unrechts, das Missbrauchsopfer so lange erdulden mussten“, schreibt DOROTHEE FRIEBEL in ihrem Brief an den Vorstand der DGfE.
Und sie fordert: „Aufgabe der DGfE müsste es sein, sich gerade auf dem exponierten Gebiet der Erziehung und ihrer Wissenschaft für die Wahrung elementarer Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, die es verbieten, Urteile auf der Grundlage von Vorwürfen, Forderungen und persönlicher Betroffenheit zu fällen.“ Weiterlesen
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# Offene Fragen und ein Vorschlag
Die Aberkennung des Hartmut von Hentig im Jahr 1998 verliehenen Ernst-Christian-Trapp-Preises durch den Vorstand der DGfE kommentiert FRAU PROF. (em) Dr. MARIANNE HORSTKEMPER und macht einen Vorschlag. Weiterlesen