# Lernen in jeder Lebenslage ist möglich!

Gilt dieser Satz des Nicht-Pädagogen ALFONS KLEINE MÖLLHOFF auch für die erziehungswissenschaftliche Community?
Findet diese Auswege aus den Schützengräben von Anklagen und Verteidigung? Von einem diskussionsfreudigen Ringen um einen verbesserten Kinderschutz kann derzeit nicht gesprochen werden, wenn jeder nicht mainstreamige Beitrag die Gefahr läuft, als täterfreundlich gebrandmarkt zu werden.
KLEINE MÖLLHOFF fasst seine Anfragen und die Antworten des ETHIK-Rates und DGFE-Vorstandes zusammen und macht einen Vorschlag:

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# Um Hartmut von Hentig gerecht zu werden: Versuch einer Besprechung

„Eine Besprechung des dritten Bandes der Lebenserinnerungen Hartmut von Hentigs (im Folgenden: ML III) lag mir nach all der Diskussion und Polemik um diesen Band nicht im Sinn“, … schreibt FRAU PROF. DR. GISELA  MILLER-KIPP: „… Dann aber entschloss sich die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT (DGfE) … in einem Akt nahezu rufschädigenden Verlustes von urteilender Souveränität, HvH den ihm von ihr verliehenen Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen …“ Die Autorin verfasste das folgende Essay, im Dezember 2017 veröffentlicht in der Rubrik „Forum“ der Zeitschrift: „Bildung und Erziehung“ 70 (2017-4), S. 481–490.

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# Fragen (nicht nur) an den Vorstand der DGFE

„Dass die Stimmen der Opfer ihr eigenes Recht auf Gehör und Gewichtung behalten, bleibt eben dadurch (gemeint: das Erscheinen des Hentig-Buches) unbestritten. Aber darf ihren Berichten und Erfahrungen keine andere, ergänzende, möglicherweise korrigierende Darstellung mehr öffentlich gegenübergestellt werden? Sind wir an einem Punkt angekommen, an dem derjenige, der aus der Perspektive des Angeklagten Wichtiges und Notwendiges zu sagen versucht, verstummen muss? Begeht heutzutage jemand einen Tabubruch, der etwas darlegt, das geeignet sein könnte, eine differenziertere Sicht auf Taten und Täter bei Sexualdelikten zu ermöglichen? Muss, wer sich dazu entschließt, solches öffentlich zu tun mit persönlichem und wirtschaftlichem Ruin rechnen?
Das bedeutete das Ende jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Kultur. Und es bedeutet –  tragischerweise – eine Wiederholung eines Teiles jenes Unrechts, das Missbrauchsopfer so lange erdulden mussten“, schreibt DOROTHEE FRIEBEL  in ihrem Brief an den Vorstand der DGfE.
Und sie fordert: „Aufgabe der DGfE müsste es sein, sich gerade auf dem exponierten Gebiet der Erziehung und ihrer Wissenschaft für die Wahrung elementarer Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, die es verbieten, Urteile auf der Grundlage von Vorwürfen, Forderungen und persönlicher Betroffenheit zu fällen.“ Weiterlesen

# Offener Brief an den Vorstand der DGFE

ALFONS KLEINE MÖLLHOFF, u.a. pädagogischer Endverbraucher, Vater, Mitarbeiter eines LJA, Bewährungshelfer und Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit, schreibt anlässlich der Aberkennung des 1998 an Hartmut von Hentig verliehenen Ernst-Trapp-Preises einen  OFFENEN BRIEF an den Vorstand der DGFE.  Weiterlesen

# Zur Diskussion um sexuelle Gewalt

… hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften eine Stellungnahme veröffentlicht.
In dieser erkennt er Hartmut von Hentig den Ernst-Trapp-Preis ab und informiert über neue Vorhaben. Argumentativ begründet der Vorstand seine mehrheitlich gefasste Entscheidung zur Aberkennung des Preises mit Verweis auf bislang nicht öffentliche interne Diskussionen und mit dem Hinweis auf zwei Fußnoten im Dokument. Darin werden – nachzulesen unter den verschiedenen Rubriken auf diesem Blog – zwei Presse-Rezensionen, eine Stellungnahme, die Vorwürfe auf einer knappen Seite auflistet und „u.a. die Beiträge auf diesem Blog“ aufgeführt.

 

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