# Dem Vorstand der DGfE sei gedankt

„… oder um mit Hartmut von Hentig zu sprechen: ‚Vernunft und Menschlichkeit stellen sich von selbst wieder ein. Gnadenloser Unverstand befördert, ja erzwingt ihren Wiedereinzug.‘ (Noch immer mein Leben, Seite 1143)
Die jetzt im Bereich der Erziehungswissenschaften geführte – und hoffentlich erst im Anlaufen begriffene – Debatte wird durch die ‚von Hentig Entscheidung‘ geradezu befeuert und beendet das lange Schweigen der Vernunft.
Bisher hatten die Eiferer der Anklage die Deutungshoheit weitgehend widerspruchslos erobert. Geschützt von ihrer vorgeblichen Betroffenenbezogenheit, jede Kritik als Verhöhnung derselben verurteilend und sich damit gegen jede Kritik immunisierend, hat der Vorstand nun das Tor zur Möglichkeit einer vernunftorientierten Debatte aufgestoßen. Wenn ich“, so ALFONS KLEINE MÖLLHOFF, “ hier lediglich von einer Möglichkeit spreche, so beziehe ich mich auf die gegenwärtig noch von mir jedenfalls so wahrgenommene Affektgeladenheit der Debattenbeteiligten.
Derzeit bewegt sich die Debatte immer noch näher an den Standards von Hexenprozessen als an den Standards wissenschaftlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien. Es ist die Verletzung von Verfahrensstandards, die es (erst) jetzt den klammheimlichen Parteigängern Hartmut von Hentigs ermöglicht, auf der Bühne zu erscheinen.
Das Recht und insbesondere das Strafrecht haben das zivilisatorische Verdienst, zu zunächst unübersichtlichen Sachverhalten Klarheit herzustellen. Dabei wird dem Verfahren, niedergelegt in der Strafprozessordnung, gegenüber dem materiellen Strafrecht, dem Strafgesetzbuch, Vorrang eingeräumt. Wenn folglich Verfahrensbestimmungen und Rechte des Beschuldigten verletzt wurden, kann ein materieller Schuldspruch keinen Bestand haben. In der jetzt anlaufenden Debatte plädiere ich strikt dafür, Verfahrensfragen von Sachfragen zu trennen, zunächst also das Verfahren transparent darzustellen und die damit verbundenen offenen Fragen zu klären.
Der Vorstand der DGfE hat in seiner mir heute zugegangenen „Stellungnahme des DGfE-Vorstands zu den Reaktionen auf den Beschluss, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen“ die Notwendigkeit von Verfahrensstandards anerkannt und meint, diese angemessen angewandt zu haben. Die neuerliche Stellungnahme dokumentiert das Gegenteil.“
Sechs Anmerkungen und ein Vorschlag zum Klärungsprozess
Von ALFONS KLEINE MÖLLHOFF Weiterlesen

# Zur Diskussion um sexuelle Gewalt

… hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften eine Stellungnahme veröffentlicht.
In dieser erkennt er Hartmut von Hentig den Ernst-Trapp-Preis ab und informiert über neue Vorhaben. Argumentativ begründet der Vorstand seine mehrheitlich gefasste Entscheidung zur Aberkennung des Preises mit Verweis auf bislang nicht öffentliche interne Diskussionen und mit dem Hinweis auf zwei Fußnoten im Dokument. Darin werden – nachzulesen unter den verschiedenen Rubriken auf diesem Blog – zwei Presse-Rezensionen, eine Stellungnahme, die Vorwürfe auf einer knappen Seite auflistet und „u.a. die Beiträge auf diesem Blog“ aufgeführt.

 

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# Die Vertäterung des Diskurses

„… durch PROF.DR. DAMIAN MILLER  (im vorangegangenen Beitrag. Die Red.) verdeckt Verantwortlichkeiten, verschiebt diese in einen für ihn bequemen Argumentationsmodus“, entgegnet ALFONS KLEINE MÖLLHOFF. Warum hilft dieser „Argumentationsmodus“ weder gegenwärtigen noch zukünftigen Opfern von sexueller Gewalt? Was ist stattdessen sorgfältig aufzuklären? Weiterlesen

# Verurteilt

Gilt die Unschuldsvermutung für jede/n? Wann hört Aufklärung auf und wo fängt Denunziation an? Warum herrscht einerseits oft Schweigen und es irren betretene Blicke, wenn jemand erzählt: Ich bin als Kind missbraucht worden? Warum genügt andererseits oft ein noch unbewiesener Verdacht, um einen Menschen sozial zu töten?
Eine Erzieherin wird beschuldigt, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Der Verdacht erhärtet sich nicht –  in ihr früheres Leben findet die junge Frau dennoch nicht zurück. Ein Beitrag von PETRA PLUWATSCH. Weiterlesen