… fragt u.a. DOROTHEE FRIEBEL, Diplom-Pädagogin und Pastorin, den Vorstand der DGfE in ihrer Antwort auf dessen erneute Stellungnahme vom 23.Juni 2017: „Wenn Ihnen daran gelegen wäre, ‚der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Forschung zu sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten einen hohen Stellenwert zu geben‘, dann hätten Sie gerade jetzt analysieren und würdigen müssen, inwiefern das Konzept der Laborschule, mit der v. Hentig seine Pädagogik in der Praxis erprobt hat, wie kaum ein anderer Beitrag der Erziehungswissenschaft dabei helfen kann, die strukturellen und institutionellen Bedingungen zu minimieren, die Missbrauch an Schulen und anderen Einrichtungen begünstigen. Hier wäre eine genaue Prüfung der DGfE angezeigt und verdienstvoll gewesen und sie hätte Ihnen einen anderen Ausweg aus Ihrem Entscheidungsdilemma gewiesen. Denn die von H.v.Hentig verantwortete Laborschule ist im Hinblick auf konzeptionelle Prävention beispielgebend bis heute. Das aber ist Ihnen keine Prüfung und Würdigung mehr wert, obwohl Sie potentiellen Missbrauchsopfern damit wirklich helfen könnten…
Zur Beurteilung Ihres Beschlusses zur Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises in Bezug auf Transparenz, Genauigkeit und der Einhaltung wissenschaftlicher Standards haben sich andere in ihren Stellungnahmen kritisch geäußert. Ich bin Pastorin und mir geht es um eine andere Dimension: Ich möchte Sie und Ihren Beschluss an dieser Stelle ganz pastoral an der Goldenen Regel Jesu messen, die eine Menschheitsregel ist und die besagt:
‚Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch‚(Mt.7,12).“ Weiterlesen
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# Dem Vorstand der DGfE sei gedankt
„… oder um mit Hartmut von Hentig zu sprechen: ‚Vernunft und Menschlichkeit stellen sich von selbst wieder ein. Gnadenloser Unverstand befördert, ja erzwingt ihren Wiedereinzug.‘ (Noch immer mein Leben, Seite 1143)
Die jetzt im Bereich der Erziehungswissenschaften geführte – und hoffentlich erst im Anlaufen begriffene – Debatte wird durch die ‚von Hentig Entscheidung‘ geradezu befeuert und beendet das lange Schweigen der Vernunft.
Bisher hatten die Eiferer der Anklage die Deutungshoheit weitgehend widerspruchslos erobert. Geschützt von ihrer vorgeblichen Betroffenenbezogenheit, jede Kritik als Verhöhnung derselben verurteilend und sich damit gegen jede Kritik immunisierend, hat der Vorstand nun das Tor zur Möglichkeit einer vernunftorientierten Debatte aufgestoßen. Wenn ich“, so ALFONS KLEINE MÖLLHOFF, “ hier lediglich von einer Möglichkeit spreche, so beziehe ich mich auf die gegenwärtig noch von mir jedenfalls so wahrgenommene Affektgeladenheit der Debattenbeteiligten.
Derzeit bewegt sich die Debatte immer noch näher an den Standards von Hexenprozessen als an den Standards wissenschaftlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien. Es ist die Verletzung von Verfahrensstandards, die es (erst) jetzt den klammheimlichen Parteigängern Hartmut von Hentigs ermöglicht, auf der Bühne zu erscheinen.
Das Recht und insbesondere das Strafrecht haben das zivilisatorische Verdienst, zu zunächst unübersichtlichen Sachverhalten Klarheit herzustellen. Dabei wird dem Verfahren, niedergelegt in der Strafprozessordnung, gegenüber dem materiellen Strafrecht, dem Strafgesetzbuch, Vorrang eingeräumt. Wenn folglich Verfahrensbestimmungen und Rechte des Beschuldigten verletzt wurden, kann ein materieller Schuldspruch keinen Bestand haben. In der jetzt anlaufenden Debatte plädiere ich strikt dafür, Verfahrensfragen von Sachfragen zu trennen, zunächst also das Verfahren transparent darzustellen und die damit verbundenen offenen Fragen zu klären.
Der Vorstand der DGfE hat in seiner mir heute zugegangenen „Stellungnahme des DGfE-Vorstands zu den Reaktionen auf den Beschluss, Hartmut von Hentig den Ernst-Christian-Trapp-Preis abzuerkennen“ die Notwendigkeit von Verfahrensstandards anerkannt und meint, diese angemessen angewandt zu haben. Die neuerliche Stellungnahme dokumentiert das Gegenteil.“
Sechs Anmerkungen und ein Vorschlag zum Klärungsprozess
Von ALFONS KLEINE MÖLLHOFF Weiterlesen