… fragt u.a. DOROTHEE FRIEBEL, Diplom-Pädagogin und Pastorin, den Vorstand der DGfE in ihrer Antwort auf dessen erneute Stellungnahme vom 23.Juni 2017: „Wenn Ihnen daran gelegen wäre, ‚der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Forschung zu sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten einen hohen Stellenwert zu geben‘, dann hätten Sie gerade jetzt analysieren und würdigen müssen, inwiefern das Konzept der Laborschule, mit der v. Hentig seine Pädagogik in der Praxis erprobt hat, wie kaum ein anderer Beitrag der Erziehungswissenschaft dabei helfen kann, die strukturellen und institutionellen Bedingungen zu minimieren, die Missbrauch an Schulen und anderen Einrichtungen begünstigen. Hier wäre eine genaue Prüfung der DGfE angezeigt und verdienstvoll gewesen und sie hätte Ihnen einen anderen Ausweg aus Ihrem Entscheidungsdilemma gewiesen. Denn die von H.v.Hentig verantwortete Laborschule ist im Hinblick auf konzeptionelle Prävention beispielgebend bis heute. Das aber ist Ihnen keine Prüfung und Würdigung mehr wert, obwohl Sie potentiellen Missbrauchsopfern damit wirklich helfen könnten…
Zur Beurteilung Ihres Beschlusses zur Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises in Bezug auf Transparenz, Genauigkeit und der Einhaltung wissenschaftlicher Standards haben sich andere in ihren Stellungnahmen kritisch geäußert. Ich bin Pastorin und mir geht es um eine andere Dimension: Ich möchte Sie und Ihren Beschluss an dieser Stelle ganz pastoral an der Goldenen Regel Jesu messen, die eine Menschheitsregel ist und die besagt:
‚Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch‚(Mt.7,12).“
An den Vorstand der DGfE
Warschauer Str. 36
10243 Berlin
Schlangen, den 25.6.2017
Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes der DGfE,
für die Zusendung Ihrer Stellungnahme des Vorstandes zu den Reaktionen auf den Beschluss der Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises danke ich Ihnen.
Es ist nachvollziehbar, dass Sie keine persönliche, sondern eine allgemeine Erwiderung zu den eingegangenen Stellungnahmen verfasst haben.
Erlauben Sie mir dennoch, Ihnen noch einmal in dieser Sache zu schreiben.
Anders als in Ihrer Antwort dargelegt, bin ich in meiner Kritik an Ihrem Beschluss durchaus auf das von Ihnen beschriebene Dilemma eingegangen, als ich Ihnen zugestand, um diesen Beschluss gerungen zu haben.
Sie aber haben in dieser Sache den ehrwürdigen Entscheidungsgrundsatz „in dubio pro reo“ vergessen bzw. sich entschieden, ihm nicht zu folgen. Ihr Aberkennungsbeschluss trifft daher Hartmut v.Hentig als Person und Wissenschaftler.
Ich bezweifele, dass dem Anliegen der Missbrauchsopfer dadurch gedient wird, dass Sie H.v. Hentig, trotz der von Ihnen selbst eingestandenen Zweifel und Bedenken, neues Leid zufügen.
Den Skandal um die öffentliche Kritik an H.v. Hentig habe ich von der ersten Zeile an verfolgt.
Sie werden mir zustimmen müssen, dass die Demontage seiner Person mit dem Artikel „Zeugnistage“ in der „Süddeutschen Zeitung“ von Tanjev Schultz begonnen hat. Alle weiteren Stellungnahmen sind Zitierungen seiner Einschätzung: v.Hentig „leugnet und bagatellisiert“ die Taten von Gerold Becker.
Seitdem sind wissenschaftliche Reputation und persönliches Ansehen von H.von Hentig systematisch durch immer neue Zitatschleifen und Narrative dieses Urteils von Tanjev Schultz beschädigt worden.
Und auch Sie unterliegen mit dem Aberkennungsbeschluss dem Bann dieses Interpretationsschemas:
v.Hentigs eindeutige Verurteilung jeden Missbrauchs und seine Erklärung, die er nicht nur im Internet, sondern auch in seinem 3. Erinnerungsband (S.579) allen seinen weiteren Ausführungen zu dem Fall Odenwaldschule/ Gerold Becker vorangestellt hat, wird von Ihnen nicht ernst genommen, sie wird nach Zeilenlänge, nicht nach ihrem Inhalt gewertet, sie wird ignoriert, abgewertet, umgedeutet.
Sie haben ganz offensichtlich dieses Bild v.Hentigs, das in den Medien gezeichnet wurde, das Bild eines billigenden Mitwissers, Leugners und unempathischen Bagatellisierers verinnerlicht. Und obwohl der Ethikrat ihnen davon abgeraten hat, sind Sie mehrheitlich denen gefolgt, die meinen mit dieser Einschätzung im Recht zu sein.
Für Menschen, die – wie ich selbst – H.v.Hentig kennen und als Pädagogen im Umgang mit Kindern genau beobachtet haben, ist dies ein unerträglicher Vorgang und ein Beispiel tragischer, weil blind-wütiger Verstrickung.
Sie treffen mit Ihrem Beschluss – ohne persönliches Risiko jenseits von justiziablen Verjährungsfristen – einen in den Medien bereits „Verurteilten“, aber Sie treffen den Falschen!
Wenn Ihnen daran gelegen wäre, „der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Forschung zu sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten einen hohen Stellenwert zu geben“, dann hätten Sie gerade jetzt analysieren und würdigen müssen, inwiefern das Konzept der Laborschule, mit der v. Hentig seine Pädagogik in der Praxis erprobt hat, wie kaum ein anderer Beitrag der Erziehungswissenschaft dabei helfen kann, die strukturellen und institutionellen Bedingungen zu minimieren, die Missbrauch an Schulen und anderen Einrichtungen begünstigen.
Hier wäre eine genaue Prüfung der DGfE angezeigt und verdienstvoll gewesen und sie hätte Ihnen einen anderen Ausweg aus Ihrem Entscheidungsdilemma gewiesen. Denn die von H.v.Hentig verantwortete Laborschule ist im Hinblick auf konzeptionelle Prävention beispielgebend bis heute. Das aber ist Ihnen keine Prüfung und Würdigung mehr wert, obwohl Sie potentiellen Missbrauchsopfern damit wirklich helfen könnten. Dafür aber müssten Sie die einstigen Kriterien der Preisvergabe am Werk H.von Hentigs messen und nicht an dem jetzt vielstimmig verzerrten Echo zu seiner Person. Dieses aber hat auch Ihre Rezeption von „Noch immer Mein Leben“ negativ eingefärbt.
Sie blicken kritisch auf die Ausführungen im 3.Erinnerungsband des Menschen H.v.Hentig. Ihm war es auferlegt, die nach Jahrzehnten des Schweigens erhobenen Missbrauchsvorwürfe gegen Gerold Becker zur Kenntnis zu nehmen, sie mit dem persönlichen Bild von seinem sterbenden Freund abzugleichen und dazu öffentlich Stellung nehmen zu müssen.
Zur Beurteilung Ihres Beschlusses zur Aberkennung des Ernst-Trapp-Preises in Bezug auf Transparenz, Genauigkeit und der Einhaltung wissenschaftlicher Standards haben sich andere in ihren Stellungnahmen kritisch geäußert.
Ich bin Pastorin und mir geht es um eine andere Dimension:
Ich möchte Sie und Ihren Beschluss an dieser Stelle ganz pastoral an der Goldenen Regel Jesu messen, die eine Menschheitsregel ist und die besagt:
„Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch“(Mt.7,12)
Es hätte Tanjev Schultz und allen Mitanklägern gut angestanden, sich diese Regel bewusst zu machen, bevor sie H.v.Hentig verurteilen.
Haben jene und Sie wirklich geprüft, was es bedeutet, mit schweren Vergehen eines Angehörigen/Freundes konfrontiert zu werden? Nach Jahren und Jahrzehnten des Schweigens.
Durch Medienvertreter, nicht vor Gericht.
Haben Sie ausgelotet, wie viel Zweifel, Enttäuschung und persönliches Leid da zu bewältigen wären, wenn es Sie betreffen würde?
Haben Sie geprüft, dass jedem Angehörigen das Recht zu schweigen aus Befangenheit zuzuerkennen wäre – (dies ist eine zivilisatorische und rechtshistorische Errungenschaft von allergrößter Bedeutung für jeden von uns) und dass dieses Recht auch Medienvertreter einem „Angeklagten“ zuerkennen sollten, statt den Vorwurf der Verleugnung und Verharmlosung öffentlich zu erheben?
Haben Sie geprüft, warum nur H.v.Hentig als Freund Gerold Beckers allein auf der Anklagebank fixiert wird, nicht aber Eltern, Angehörige und Pädagogen, die zum Zeitpunkt der Übergriffe ganz nah am Geschehen waren?
Es ist leicht und wohlfeil, den einen Sündenbock nach Jahrzehnten zu belasten, die juristisch belastbare Kritik an vielen Beteiligten in zeitlicher Nähe aber zu umgehen.
Haben Sie geprüft, wie Sie selber reagieren würden, wenn Sie öffentlich zu Vergehen eines Ihrer Angehörigen befragt würden?
Würde es Ihnen nicht auch als Ihre Pflicht erscheinen, der Wahrheitsfrage auf der Seite der Verteidigung, nicht der der Anklage nachzugehen, obwohl dort das Risiko der Verleumdung durch andere lauert?
Und schließlich:
Haben Sie geprüft, wie Sie reagieren würden, wenn der beschuldigte Angehörige in Ihrem Haus im Sterben läge?
Und was Sie persönlich noch zu sagen wüssten, wenn der Ihnen Nahestehende noch als Toter auf die Anklagebank gehievt würde und man ihm vorhielte: “Er stirbt sich aus der Verantwortung“?
Ich selbst würde wohl verstummen, wäre kaum zum Mitgefühl gegenüber solchen Anklägern fähig.
Es ist mithin die mangelnde Menschlichkeit, Empathie und Rechtskultur, die ich in der öffentlichen Debatte im Umgang mit H.v.Hentig und auch in Ihrer Bewertung seines Erinnerungsbandes vermisse, während genau dies von ihm immer wieder eingefordert wird.
Welchem Menschenbild, gesellschaftlichen Klima und Erziehungsziel wollen Sie als Vorstand der DGfE mit Ihrer Entscheidung gegen Werk und Person H.v.Hentigs dienen?
Haben Sie also geprüft, ob Sie wirklich zu Richtern in dieser Sache berufen sind, bevor Sie ihr Urteil selbst vollstrecken?
In meinen Augen haben Sie mit Ihrem Beschluss, H.v.Hentig den Ernst-Trapp Preis nachträglich abzuerkennen, im Prozess der medialen Steinigung „nur“ einen weiteren Stein geworfen.
„Wer aber unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten ( oder weiteren oder letzten) Stein…“ (Joh.8,7)
Haben Sie geprüft, ob Sie vor diesem Anspruch bestehen können?
Wäre es dann nicht ein Zeichen von Größe, wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen würden?
Ich frage Sie dies alles mit Ernst und großer Betroffenheit.
Mit verbindlichem Gruß
Dorothee Friebel
(Dipl.Päd, Pastorin)
P.S. Eine Kopie dieses Briefes erhalten Hartmut v. Hentig und der wamiki-Verlag zur Veröffentlichung im Medientagebuch